Frage steht schon oben ![]()
Vermieter.
Aber der darf die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
es gehört zu den Heizkosten.
MfG
duck313
Moin,
über ducks korrekte Einlassung hinaus hilft da vielleicht eine alte Bauernregel: Der Endverbraucher zahlt alles. Und zwar immer.
Betrachte den Vermieter mal einfach als Unternehmer. Ihm entstehen Kosten, bei denen er sich nicht aussuchen kann, ob er die Leistung überhaupt beziehen möchte - so wie eben der Kaminkehrer (gibt noch einiges mehr - Müllabfuhr, Kabelkosten etc pp). Diese Kosten muss er als Kaufmann weitergeben an den, der davon profitiert, in diesem Fall an den oder die Mieter.
Gruß Ralf
Alles klar. Vielen Dank für die Auskunft.