Installateur verlegt erneuert Gas-/ wasserleitung. Nach Fertigstellung erstellt Mitarbeiter Aufmaß (verbrauchte Rohre, Schellem Winkel …) Die dafür aufgewandte Zeit erschein auf den Stundenzetteln und wird mit in Rechznung gestellt.
Das ist alles Teil der Handwerksleistung und muss selbstverständlich vom Auftraggeber gezahlt werden.
Das ist wohl abhängig von der Vertragsgrundlage.
Jedenfalls nach VOB/C ATV DIN 18299, § 4.1.3 ist der Aufwand für das Aufmaß Nebenleistung und damit ohne besondere Vergütung in die vertraglichen Einheitspreise einzukalkulieren. Allerdings müsste dazu ein Einheitspreisvertrag nach VOB/B § 2 bestehen, was der Regelfall am Bau ist. Bloß: Im konkreten Fall weiß das hier niemand. Dass überhaupt Stunden geschrieben werden, ist eher ein Indiz für einen Stundenlohn- oder Selbstkostenerstattungsvertrag.
Gruß
s.