Wer muß die Alten best. Mietverträge nachweisen?

Musss der Mieter oder der VOREIGNER(alter Vermieter) die alten bestehenden Mietverträge dem NEUEN EIGNER (neuer Vermieter)nachweisen oder ist dafür der Mieter verantwortlich?

Wenn ich Mieter wäre würde ich mich tunlichst hüten einen Mietvertrag zu zeigen. Ohne schriftlichen Mietvertrag ist es ein mündlicher und es gelten damit die Vorschriften des BGB. Diese sind erheblich günstiger.

vnA