Hallo
Wir haben vor ca 1 1/2 Jahren ein Mehrfamilienhaus gekauft, das benachbarte Mehrfamilienhaus stand zum Verkauf. Direkt an der Grenze zu unserem Grundstück stehen zwei Tannen, die uns direkt stören (leider können wir keinen Zaun anbringen). Wir haben letztes Jahr den Eigentümer darauf hingewiesen, dass die Tannen samt Wurzelwerk entfernt werden sollen. Der Eigentümer hatte dem zugestimmt - jedoch das ganze vor sich hinausgeschoben… Nun haben wir vor einigen Tagen erfahren, dass das besagte Haus mittlerweile verkauft worden ist. Als wir den Voreigentümer erneut an unsere Vereinbarung erinnerten, wollte er von de Vereinbarung nichts mehr wissen…Wie ist hier die Rechtslage??? Ich möchte ungern mit dem neuen Eigentümer direkt mit Stress anfangen - und eigentlich ist doch der alte Eigentümer in der Pflicht - oder??? Bitte um Rat! Vielen Dank im Voraus!
Diese Anfrage fällt wohl eher in den Bereich einer Rechtsberatung. Solange nichts schriftliches vorliegt werden sie sich wohl an den neuen Eigentümer wenden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Walther
Moin, das ist wahrscheinlich eher eine frage für anwälte. Ich habe keine ahnung.
Hallo, Habt Ihr eine schriftliche Vereinbarung in der Hand die vom Vorbesitzer unterschrieben ist ? wenn nicht könnt ihr gar nichts machen ! ausser den neuen Besitzer freundlich darum bitten das er die Tannen fällt weil sie störend sind und vielleicht als Anreiz eure Hilfe bei der Fällaktion anbieten. Ich hoffe ich konnte euch helfen MfG
Also in der Pflicht ist Niemeand sollange die Bäume nicht das Mauerwerk oder sonstiges beeinträchtigen.Nur weil die Bäume die Sonne nehmen oder der Rasen nicht schön wächst ect. ist Niemand in der Pflicht diese zu entfernen zumal das mit hohen Kosten verbunden ist.Der Eigentümer kann auch darauf beruhen das die Bäume schon standen bevor sie das Haus gekauft haben.
Ich würde mit dem neuen Eigentümer vereinbaren die Bäume gemeinsam zu entfernen und die Kosten zu teilen.
Wünsche euch ein gutes ausgehn