Wer muss die Befestigung bereitstellen?

Grundstück A, das an Grundstück B angrenzt.

Beide hatten selbes Höhenniveau.

Grundstück B ist bei Neubebauung durch abtragen der Erde aber knapp 2 Meter tiefer als A.

Grundstück B wurde bis auf ca 20 cm vor Zaun Grundstück A ca. zwei Meter senkrecht abgetragen und dieser Abhang nicht neu befestigt.

Besitzer Grundstück A steht am Zaun und kann direkt dahinter 2 Meter tief sehen.

Besitzer Grundstück A kann nun nicht mehr zum streichen an seinen seinem Zaun ran, da er nach unten abstürzen würde.

Wer muss die Befestigung bereitstellen?

Hallo !

Das man zum Streichen einer Grenzwand vom Nachbargrundstück aus arbeiten muß und darf ist geregelt („Leiterrecht“).

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen,man kann ein ehemals gleichhohes Gelände um so viel abtragen,das eine 2 m hohe Böschungskante entsteht.
Die erforderliche Stützmauer gegen Abrutschen des nun höher liegenden Nachbargeländes muß der neue Nachbar B errichten auf seine Kosten.

Das Ganze bedarf einer Genehmigung der Baubehörde,man darf das vorhandene Gelände nicht so verändern.

MfG
duck313

Moin auch,

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen,man kann ein ehemals
gleichhohes Gelände um so viel abtragen,das eine 2 m hohe
Böschungskante entsteht.

Doch, das geht durchaus. Unser Nachbar hat das auch gemacht, Hintergrund: Die Straße fällt ziemlich stark ab entlang seines Grundstücks. Die Bebauungsordnung verfügt aber, dass entlang der gesamten Straßenlänge die Firsthöhe 10,20 m nicht überschreiten darf. Also bleibt nur eingeschossig bauen oder einbuddeln. Dann buddelt man eben.

Die erforderliche Stützmauer gegen Abrutschen des nun höher
liegenden Nachbargeländes muß der neue Nachbar B errichten auf
seine Kosten.

Richtig, er hat nämlich das Niveau verändert.

Das Ganze bedarf einer Genehmigung der Baubehörde,man darf das
vorhandene Gelände nicht so verändern.

Das vermag ich nix zu sagen.

Ralph

Hallo

Grundstück B ist bei Neubebauung durch abtragen der Erde aber
knapp 2 Meter tiefer als A.

Grundstück B wurde bis auf ca 20 cm vor Zaun Grundstück A ca.
zwei Meter senkrecht abgetragen und dieser Abhang nicht neu
befestigt.

Besitzer Grundstück A steht am Zaun und kann direkt dahinter 2
Meter tief sehen.

Besitzer Grundstück A kann nun nicht mehr zum streichen an
seinen seinem Zaun ran, da er nach unten abstürzen würde.

Wer muss die Befestigung bereitstellen?

Wenn es hier um die (verpflichtende) Sicherung des 2m-Geländesprungs gegen einen Geländebruch geht, dann ist wegen

http://dejure.org/gesetze/BGB/909.html

der buddelnde Nachbar B nach

http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html

in der (Haft-)Pflicht.

Und natürlich nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Bauvorschriften, etwa nach DIN 1054, 4084 und 4124.

Germe würde ich konkret weiterhelfen, aber das zur Beurteilung des Falles relevante Bundesland wurde ja mal wieder verschwiegen. :-\
Aus pädagogischen Gründen helfe ich heute also mal nicht weiter.

Wenn es um das Streichen des A-Zaunes auf der B-Seite geht, ist sowieso das Nachbarrechtsgesetz des Landes maßgebend. Und zwar kennen die NRG in der Regel ein Hammerschlag- und Leiterrecht, aber erstens müsste das (jetzt notwendige) Gerüst vom streichwilligen A auf eigene Kosten aufgestellt werden und zweitens gibt es in den NRG auch regelmäßig die Vorgabe, dass Zäune von der Seite des Aufstellenden her ausbesserbar sein müssen.

Gruß
smalbop

Hallo,
abgesehen davon, dass ich meinem direkten Vorredner völlig recht gebe und auf seine Antwort verweise, stellt eine 2 m hohe Abgrabung in einer ganzen Reihe von Landesbauordnungen eine eigenständige bauliche Anlage dar und ist gegen Absturz (in NRW ab 1 m Höhe) zu umwehren.

Soll heissen: wenn der Zaun keine geignete Umwehrung ist (weil er z.B. durch kleine Kinder einfach zu übersteigen ist oder durch ihr Eigengewicht eingedückt würde), „blecht“ der Verursacher auch gleich noch die Kosten für eine entsprechende Umwehrung (und kann dafür durchaus zivilrechtlich zur Unterhaltung herangezogen werden, weil er „auch noch“ der „Störer“ im Sinne einer Reihe von Nachbarrechtsgesetzen ist - dann streicht er das Ding auch gleich noch selber, weils „seins“ ist :wink: ).

Gruß vom
Schnabel