Wer muss die Fußbodenreparatur bezahlen?

Hallo liebes www Team,

erst einmal ein Frohes Neues Jahr. Und das Jahr fängt auch gleich sehr bescheiden an. Da ich im Dez ausgezogen bin und mein Vermieter mir sagte ich solle die Fliesen in der Wohnung (WZ, Küche und Flur waren gefliest) entfernen weils im Mietvertrag steht, machte ich dies auch. Ich hab auch für eventuelle Schäden Ausgleichsmasse etc geholt. Beim Rausreißen der Fliesen allerdings ist erst das ganze Ausmaß ans Licht gekommen… Der komplette Estrich ist sandig , total am ausbrechen (wenn ich mit einem Besen fege lösen sich ganze Brocken) und TOTAL HOHL untendrunter !!! Man kann teilweise die ganzen Finger zwischen dem Estrich und dem Betonboden/decke reinschieben!! Ich habe jetzt tierische Angst das der Vermieter behaupten wird, dass sei durch die rausreiß arbeiten entstanden und das er mir die Kosten für einen komplett neuen Boden aufdrücken will!! Die Fliesen wurden vom Vormieter gelegt und ich habe sie eigentlich nur übernommen weil ich dachte sie gehören zur Wohnung dazu… Sonst hätte ich sie entfernen lassen… Kann mir jemand eine gute Nachricht überbringen??? Oder beginnt das Jahr 2013 echt so Sch***e??? :// Bitte helft mir! Vielen Dank :smile: LG Pascal

ich würde in so einem falle mir einen fliesenfachberieb kommen lassen die auch als gutachter notfalls vor gericht estand haben und die sachlage abklären ob der estrich vom fliesenrausreissen so aussehen kann und was da auf einen zukommen kann oder ob der estrich vorschäden gehabt haben muss
gleichfalls würde ich versuchen den vormieter zu erreichen und diesen fragen wie der estrich ausgeschaut hat … vielleicht hatte es seinen grund warum fliesen gelegt worden sind
wenn ich diesen infostand hätte würde ich mir den vermieter kommen lassen, denn dann hat man handfeste argumente die eine vernünftige ebene für verhandlungen darstellen ohne das man „über den tisch“ gezogen wird

normalerweise darf sich estrich nicht lösen beim fliesenentfernen ( aber in der richtung bin ich kein fachman)

über einen rückmeldung würde ich mich freuen
trotzallem ein glückliches neues jahr
viele grüsse
margret

Frohes Neues auch! Also, es kommt drauf an, was im Mietvertrag genau steht. Wenn sie diese Fliesen so übernommen haben, dann denke ich mal, müssen sie auch für alle anfallenden Schäden aufkommen,denn sie sind ja als Nachmieter sozusagen in der pflich.Aber wie schon gesagt, es kommt drauf an, was im Vertrag über diese Fliesen steht. Lg.

Die Beweislast liegt bei Dir. Du kannst ein Gutachter beauftragen, der den gewünschten Nachweis bringt, dass der Vormieter die Fließen verlegt hat. ob es Dich persönlich entlastet ist ungewiss, da Du bei Bezug von falschen Voraussetzungen ausgegangen bist bzw. kein Übergabeprotokoll vorliegt. Der Vermieter hätte Dich informieren müssen, dass die Fließen nicht von ihm verbaut wurden und bei Auszug entfernt werden müssen.
So würde ich es PRIVAT versuchen - ob es richtig ist???
Viel Glück!

Hallo,
wenn der Vermieter von einem Laien derartiges verlangt muss er damit rechnen, dass da Einiges passieren kann. Dafür ist er selbst verantwortlich; also keine Bange .Was mich ein bisschen wundert; wer lässt so etwas in seinen Mietvertrag schreiben bzw. stimmt dem zu ?

MfG

Lieber Ratsuchender,
nach meinem Verständnis hätte der Vermieter Sie nicht mit der Entfernung der Fliesen belasten dürfen. Diese werden, auch wenn ein Vormieter sie einbaut, Bestandteil der Wohnung und ihre Entfernung (wenn überhaupt nötig) wird Sache des Vermieters.
Warten Sie ab, was der Vermieter bei der Übergabe dazu sagt. Wenn der Vermieter meint, Sie hätten den Estrich beim Fliesenabriß beschädigt, muß er das nachweisen können und das wird schwierig. Entweder war der Estrich von vornherein nicht fachgerecht angelegt oder der Vormieter hat beim Fliesen etwas falsch gemacht. Beides wäre nicht Ihre Schuld.
Viel Glück!

Ich wünsche Dir für das neue Jahr:
Eine Hand, die Dich festhält, ein Netz, das Dich auffängt, ein Schild, das Dir den Weg weist
und 1000 Sterne, die Dir den Weg erhellen. Versetze dich einfach mal in die Lage des Vermieters. Zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes (Mieter) sollen dieses pfleglich behandeln und pünktlich Mietschuld zahlen. Dem Vermieter soll für seine gutmütigkeit kein Schaden entstehen. Gäbe es keine Vermieter wären sehr sehr viele obdachlos.

Hallo,
tut mir leid, das kann ich aus der Ferne nicht beantworten, ob der Schaden durch das Entfernen der Fliesen entstanden sein könnte, oder ob der Estrich schon generell nicht in Ordnung war.
Gruß
Melodie

Hallo Pascal11,
dass es unter dem Estrich hohl ist, ist dahinghend normal, da darunter Styropor oder früher Glaswolle gelegt wird/ wurde. Nehme an Glaswolle, die stark nachgegeben hat und nun die Oberflächenspannung fehlt. Dass die Oberflächenspannung fehlt kann am entfernen der Fliesen liegen oder durch sehr unterschiedliche Belastungen der Fußböden. Im Mietvertrag steht, dass bei Auszug vom Mieter die Fliesen entfernt werden müssen?! Steht nur das da oder näheres? Es müsste doch auch im Vertrag geklärt sein, auf wessen Kosten/ Risiko diese Arbeiten erfolgen sollen, ebenso der Hinweis „fachmännisch“. Ist die Kostenfrage nicht geklärt sehe ich den Mietvertrag als Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter und somit Kostenerstattung (Arbeitszeit, Entsorgung, Maschinen) durch den Vermieter. Mit dem Estrich- (Schaden?) fragt sich, wie lange Sie dort wohnten, Einverständnis der Fliesenlegung zwischen Vormieter/ Vermieter, fachmännische Estrichverlegung beim Bau des Hauses ect. Soweit viel Erfolg für Ihre Seite - PapaHans

Werter Fragesteller!
Ein gutes Jahr 2013 am Anfang.
Im Mietrecht BGB wird ziemlich genau geregelt, was die Pflichten des Mieters und des Vermieters sind.
Danach gehört die Erneuerung des Fußbodens nicht zu den Pflichten des Mieters. Sollte im Mietvertrag eine Klausel das vom Mieter verlangen, dann ist eine solche Klausel ungültig.
Der § 535 BGB sagt aus: „Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu Gewähren. Der Vermieter hat Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“
Der Fußboden, egal ob im Bad, Küche oder in anderen Räumen sind allein Sache des Vermieters, Arbeiten daran geht über die Beteiligung an Schönheitsreparaturen hinaus. Sie haben die genannten Räume so, mit Fliesen übernommen, daher kann der Vermieter von Ihnen nicht verlangen, dass Sie den Fussboden erneuern müssen, in seinen vorherigen Zusatnd bringen müssen. Lassen Sie die Hände von diesen Arbeiten, sie sind allein Sache des Vermieters.
ich empfehle Ihnen eine Beratung beim Mieterverein oder Verbraucherschutz.
Mit freundlichen Grüßen Ihr „Großer Sucher“

Da Sie per Vertrag vereinbart haben, die verlegten Fliesen zu entfernen, haben Sie die daraus entstandenen Schäden zu beseitigen.

Treffen Sie also mit dem Vermieter ganz schnell eine Vereinbarung. Vielleicht will er ja auch Fliesen verlegen und sieht das nicht so tragisch an.

Hallo Pascal,

ob Du tatsächlich zur Entfernung der Fliesen verpflichtet bist, ist nicht so eindeutig.
Ohne genaue Kenntnis (Wortlaut !) der mietvertraglichen Regelungen hierzu vermag ich keine weitere Einschätzung abzugeben.

LG
Sebastian

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Hallo,

also ich kann absolut nicht begreifen, warum ein Fliesenboden nach Auszug entfernt werden soll. Oder war der kaputt? Wenn du gedacht hast, dass die Fliesen zur Wohnung dazu gehören und der Vermieter auch nichts davon gesagt hat, würde ich an Deiner Stelle auf keinen Fall die Kosten übernehmen. Du mußtest davon ausgehen, dass die Fliesen zum Inventar gehören. Wie gesagt, ich kann auch nicht verstehen, warum ein Vermieter darauf besteht, einen intakten Boden zu entfernen.
MfG
Sabine Kruse

Moin,

auch ein frohes -vor allem gesundes und glückliches neues Jahr! :wink:

Oh weh… das hört sich nicht gut an!
Für mieterseitige Einbauten und auch das Entfernen dieser haftet der Mieter. Auch für evtl. daraus entstandenen Schäden.

Ist als Laie und aus der Ferne schwierig zu beurteilen, warum der Estrich jetzt so bröckelig ist…

aber was steht den in dem Mietvertrag und/oder Übergabeprotokoll? Wenn die Wohnung vermieterseits „im gegenwärtigen Zustand“ mit Fliesenbelag an dich vermietet wurde… wäre das Entfernen der Fliesen doch eigentlich nicht dein Problem. Außer es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Vormieter und dir, welche vom Vermieter Bedingung ist… dann könnte ich mir vorstellen, dass du leider für die gesamten Kosten/Schäden aufkommen musst. Notfalls Gutachter /RA einschalten!?

Viele Grüße & Glück!!

Hallo,

sorry für die verspätete Rückmeldung, sicherlich ist der Fall schon längt vergessen. Du brauchst jedenfalls nichts zu befürchten. Es ist ja schließlich offensichtlich das der Zustand des Estrichs nicht auf das Entfernen der Fliesen zurück zu führen ist. Das wird der jeder Sachverständige bestätigen. Mach in jedem Fall Bilder zur Dokumentation und benachrichtige Deinen Vermieter zeitnah. Verstehe nicht warum Du die Fliesen entfernen solltest! Viel Glück.

MfG
murmeltier