Guten Tag,
der Gehweg zu diser Wohnung war von Anfang an nicht in Ordnung der Bauträger ist pleite, nun soll er in Ordnung gebracht werden.
Die Wohnung liegt im Gartengeschoss dieser Teil des Gehweges führt nur zu diser Wohnung und der gemeinschaftlich genutzten Zisterne, rechts und links hat der Eigentümer der Wohnung Sondernutzungsrecht.
Ist der Gehweg Gemeinschaftseigentum? In der Teilungserklärung ist nichts explizit geregelt.
Sollte der Gehweg nicht als Sondereigentum in der Teilungserklärung ausgewiesen sein, kommt die Eigentümergemeinschaft dafür auf. Hierfür ist jedoch ein Beschluss notwendig. D.h. es ist ein Mehrheitsbeschluss notwendig.