Frau, arbeitslos hat ca 30000 euro Schulden,durch ihren verstorbenen Ehemann ,die sie nicht bezahlen kann.
Jahre später hat sie neu geheiratet. Neuer Ehepartner hat vorgeschlagen das sie in die Insolvenz geht.
Gesagt, getan. Nacht 7 Jahren ist sie aus der Insolvenz, schulden frei raus.
Nun hat sie neue Schulden von ca 2500 euro für Gerichtskosten..
Wer trägt die Schulden? Sie Hausfrau, kein einkommen. Er, Ehepartner, alleiniger Hauseigentümer mit gut bedienten Sparkonten.
Nein.
Üblich hat der Schuldnerberater die Stundung der Verfahrenskosten beantragt, damit das Verfahren überhaupt ablaufen kann.
Die Stundung der Verfahrenskosten kann dann auf Antrag um weitere 4 Jahre ( Anm. nach der Restschuldbefreiung) verlängert und im Anschluss sogar ganz erlassen werden.
Dazu muss man ggf. nachwiesen, 1) das man kein Einkommen/Vermögen hat und 2 ) auch eine Ratenzahlung nicht möglich ist.
Am besten man wendet sich an den Anwalt oder die Schuldenberatung, die einen betreut hat.
Hallo, die Frau hat ja kein Vermögen. Aber der jetzige Ehemann,was man als Vermögen bezeichnen kann. Bausparvertrag und eigenes Haus.
Das Gericht möchte ein Prozesskostenantrag ausgefüllt bekommen. Auch die Einkünfte vom
Ehemann. Der eigentlich nichts mit der Sache zu tun hat.
Muss der Ehemann alles mitangeben ?
Zur ehelichen Solidargemeinschaft gehört auch die Pflicht zum Unterhalt. hierunter fallen gemeinhin auch Kosten für Gerichtsverfahren (sofern diese nicht vermeidbar waren)
" Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere Ehegatte verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Das Gleiche gilt für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das gegen einen Ehegatten gerichtet ist." (§ 1360a Absatz 4 BGB) ![]()
Da stellt sich die Frage,hätte ich eine Rechtsschutzversicherung die sowas einschließt,würde sie das bezahlen,wenn die Angelegenheit in der Vergangenheit war,als ich nicht versichert war? Ich denke nicht. ??
Naja,die Prozesskostenhilfe wird jetzt ausgefüllt,mit meinen „Reichtümern“ und dann mal schauen was passiert
Also , meine Frau hat heute ein Brief vom Gericht bekommen wo drin steht , das Sie nicht in der Lage ist die Restschuld zu Bezahlen.
Die Stundung wird um zwei Jahre verlängert. Heißt, der Ehemann muss die kosten nicht tragen.
Danke euch allen für eure Unterstützung.