Muss in einer Mietwohnung der Mieter oder der Vermieter die Heizung warten lassen.
Da unsere Heizung ausgefallen ist und Sie seit 1,5 Jahren nicht gewartet wurde(solange Wohnen wir hier) meint unser Vermieter wir währen für die Wartung verantwortlich.
In meinem Mietvertrag ist explizit angeführt, dass der Mieter zur JÄHRLICHEN Wartung der Heiztherme verantwortlich ist und auch die Kosten hierfür zu tragen hat. Falls die Kosten nicht an den Mieter abgewälzt wurden, muss wohl der Vermieter die Wartungsarbeiten bezahlen. Eine eindeutige gesetzliche Regelung hierfür gibt es meiner Information nicht.