Wer muss die Kinder bringen und abholen?

Ich bin alleinerziehender Vater. Meine Exfrau hat die kinder also bei mir gelassen.
Gibt es eine Rechtliche Grundlage dafür wer für das bringen und abholen an den Wochenenden zuständig ist?
Sie hat bis jetzt beide wege übernommen. Jetzt sagt sie es wird ihr zu teuer wegen den Spritpreisen.
Mein Problem ist nur ich habe weder Auto noch Führerschein. Eine Bussfahrt dauert ca eine Stunde.

Also da gibt es keine Rechtliche Grundlage das irgendjemand entscheiden könnte wer wann zu bringen hat ,es sei denn man würde sich vor gericht darüber streiten,dann würde das Gericht eine Regelung vorschreiben .
Aber was spricht dagegen mit seinen Kindern auch mal eine Bussfahrt zur Mama zumachen,z.B. man trifft sich auf halben Wege . Das ganze hat den Effekt das die Kinder es eventuell toll finden mit Daddy ne Bussfahrt zu machen nach Mama.
Ich bin mit meinen Kindern damals hin und wieder mal mit dem Buss gefahren einfach so zum shoppen in die Stadt oder zum Eisessen,obwohl ich auch ein Auto hattte. Die Kinder heute nach fast 10 Jahren reden immer noch davon,von dem Spass den wir beim Bussfahren hatten .

Moin Binpack,

da bin ich leider kein Experte. Ich bin zwar geschieden und meine Kinder leben bei mir. Mein Ex holt sein Kind auch und bringt es wieder, wobei er auch einen Dienstwagen hat und die Fahrt ihn somit nichts kostet. Wie die rechtliche Regelung in diesem Fall ist oder ob es überhaupt eine gibt, kann ich dir leider nicht sagen.

Gruß Britta

Hallo aus Hamburg,

natürlich gibt es bei der Festlegung der Umgangs- und Besuchszeiten durch das Familiengericht üblicherweise auch eine feste Absprache darüber, wie und wann die Kinder jeweils die Besuchstage bzw. -wochenenden beim anderen Elternteil verbringen sollen.

Meistens ist es ja genau umgekegrt, die Kinder sehen etwa alle 14 Tage den Vater am Wochenende. Wenn die Lage bei euch anders ist, solltest du dich doch freuen, denn die Hauptsache ist doch, dass es den Kindern gut geht.

Eigentlich finde ich es beschämend, wenn man sich wegen der Aufwendungen für die Fahrten beginnt zu streiten. Es ist doch schon schlimm genug für die Kinder. Wenn der Streit ums Fahrgeld jetzt auch noch für die Kinder zur Belastung wird, machst du bestimmt etwas falsch.

Anders sieht die Sache aus, wenn es sich um eine relativ weite Entfernung handelt und die Besuche z.B. durch Bahntickets richtig teuer werden.

Mein Rat: Versuche bitte nicht zu kleinkariert damit umzugehen, sonst bekommst du später dein Fett von den Kindern. Die merken sich das, wenn du dich als „Umgangsverhinderer“ oder Querulant zeigst.

Gibt es nicht andere Möglichkeiten der Einigung? Könnte man sich nicht grundsätzlich alle Kosten für die Reisen teilen?

Wie ist die finanzielle Situation der Mutter, wieso macht ihr die Umsetzung des Umgangs Probleme?

Ich wäre froh, wenn ich meinen Sohn überhaupt sehen dürfte und würde dafür jede Einschränkung für mich selbst hinnehmen.

Denke etwas mehr an die Kinder und daran, dass es sich beim Umgangs- und Besuchsrecht um eine Pflicht der Eltern handelt. Die absolute Verpflichtung besteht darin, den Kindern den Umgang mit b e i d e n Elternteilen zu ermöglichen, egal wie zerstritten ihr beiden auch sein mögt. Das ist nicht die Schuld der Kinder.

Leider kenne ich nicht die Details eurer Situation.

Wenn du weitere Dinge mitteilen möchtest, schreibe mir gern direkt.

Bleibe cool und denke nur an das Wohl der Kinder.

Bis demnächst!

mailto: Steve.Arnas@T-Online.de

Hallo Binpack,

leider hab ich keine Info, wo es rechtlich geregelt ist. Ich hab allerdings mal in einer Zeitung gelesen:

Aufenthalt der Kinder (also wo die Kinder wohnen) - derjenige Partner - also bei Dir - braucht sich nicht um die Fahrt zu kümmern. Also der andere Elternteil - bei Dir also Deine Exfrau - hat ein Besuchsrecht, darf die Kinder mitnehmen - muß die Kinder aber auch wieder bringen.

Ich hatte bei mir damals meinen Anwalt gefragt: selbe Aussage: die Kinder sind bei mir - also ist mein Ex für die Fahrten + pünktliche Rückbringung verantwortlich.

Viel Glück bei Deinen Verhandlungen, wenns schwierig wird, rate ich Dir einfach bei Anwalt nachfragen. Hilft oft - muß ja nicht gleich an Schreiben vom Anwalt sein.

Viele Grüße - woman 71

Hallo
In der Schweiz ist es so, dass der Elternteil, der die Obhut der Kinder nicht hat, die Wege übernehmen muss.
Lieben Gruss
Musica

Hallo,

grundsätzlich muß derjenige der das Besuchsrecht in Anspruch nimmt für Abholung und Rücktransport sorgen, wenn Ihm das nicht möglich ist kann er/sie das Besuchsrecht eben nicht warnehmen.

Hallo Binpack,
es gibt Urteile in denen klar gemcht wird, dass BEIDE Elternteile ihr möglichstes Tun sollen, damit die Kinder weiterhin den Bezug zu Ihren Elternteilen wahrnehmen können.
Teure Spritpreise hört sich für mich nicht danach an. Ist Deine ExFrau finanziell so schlecht gestellt, dass Spritpreise es ihr schwermachen Ihren Lebensunterhalt für sich aufrecht zu erhalten…?
Normalerweise wird der Elternteil in die Pflicht genommen, bei dem die Kinder NICHT schwerpunktmäßig Ihr zu Hause haben.

Gruß
Babapapa

Hallo Binpack,
rechtliche Fragen kann ich natürlich nicht beantworten. Ich stecke selbst in einer Scheidung und weiss deshalb verschiedene Dinge.
Meiner Meinung nach muss sie die Kinder holen und bringen, wenn sie ihr Besuchsrecht ausüben möchte. Du als alleinerziehender Vater musst die Kinder nicht zur Mutter bringen. Sie hat ja auch ein Auto. Ich glaube, dass kein Richter von Dir verlangen wird, dass Du die Kinder zu ihr bringst, wenn Du weder Auto noch Führerschein hast.
Hierbei spielt vielleicht auch die berufliche Situation eine Rolle. Wahrscheinlich muss in jedem Einzelfall entschieden werden und die gesamte Situation wird abgewägt.
Für die Kinder ist es natürlich schön, wenn Ihr beide
Euch friedlich einigt. Daher bitte kein Streit vor den Kindern. Kläre das friedlich in einem Telefonat. Wenn ihr die Kinder wichtig sind, wird sie es möglich machen (müssen).
Ältere Kinder können vielleicht auch alleine mit dem Bus fahren? Mit Handy und Telefonanruf, wenn sie gut angekommen sind?
Da bleibt das Problem, wer die Buskarte bezahlt.
Eure oberste Priorität sollte es sein, die bestmögliche Lösung für die Kinder zu finden. Eure eigenen Befindlichkeiten müssen dabei immer zweitrangig sein. Sei es unbequeme Busfahrten oder Spritgeld. Die Kinder haben ein Recht darauf, ihre Mutter zu sehen. Sie wird die Abholung trotz hoher Spritpreise möglich machen müssen. übrigens, der Spritpreis ist seit über einem Jahr auf dem heutigen Niveau…
Vielleicht kann sie sich eine Wohnung in der Nähe nehmen?

Ich kann nicht genau einschätzen, ob ich Dir mit meiner Antwort geholfen habe…

Du kannst in jedem Fall das für Dich zuständige Jugendamt um einen Gesprächstermin bitten und den zuständigen Sachbearbeiter bitten, zu vermitteln.

Das hat bei uns auch geholfen (bei Schulproblemen)
Die stellen auch eine Art Vertrag auf, den ihr gemeinsam ausgehandelt habt und an den sich dann beide halten müssen.
Leider sind die Berater mit vielen Fällen oft überlastet. Aber probiere auf jeden Fall Dein Glück!!!

Ich wünsche Dir alles, alles Gute und hoffe, dass ihr im Interesse der Kinder eine gute Lösung findet.
Liebe Grüße
babyviola

Hallo Binpack,

soweit ich weiß, gibt es keine eindeutige Regelung. Je nach Richter und OLG wird die Lösung gemischt. Aber wenn einem Ex-Partner die Umstände nicht zuzumuten sind(kein Auto/Führerschein, etc.), wird der unterhaltspflichtige Teil mehr belastet. Ich denke, dass deiner EX schon zuzumuten ist, die Kinder abzuholen und zu bringen (wenn die Entfernung nicht zu groß ist).
Alles Gute
Andreas

Hallo ?
ich gehe davon aus, dass die Betreuung/Versorgung Eurer Kids nicht an einer hälftigen Beteiligung von anstehenden Kosten scheitern wird.
Zum Sorgerecht wurden keine Angaben gemacht.

mfg B.Urban

Hallo Binpack

Ich gehe davon aus das Du geschieden bis.
Ich bin mir nicht sicher ob es eine Gesetzliche Grundlage gibt.
Ich mußte mein Umgangsrecht für meine Tochter Einklagen u.dort wurde es geregelt.
Bei der Scheidung wurde es angesprochen,ob es geregelt ist u.es ist auch ein Eintrag im Scheidungsurteil.
Ich bin der Meinung man sollte Streitigkeiten nicht auf den Rücken der Kinder ausüben.
Für mich ist es keine Frage,ich möchte meine Tochter sehen u.das Wochenende mit Ihr verbringen,
also hole ich Sie u. bringe Sie auch wieder nach Hause.

Gruß Seppel 42

meines Erachtens nach ist das eine Holschuld… bedeutet Deine Ex-Frau muss sich darum kümmern.

viele grüße

Hallo Binpack,
sorry aber da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da meine Kids bereits 16 und 18 Jahre alt sind und nicht mehr abgeholt werden müssen.
Viel Glück

ich sehe das auch so. Holschuld.