Wer muß die Kosten der Bordsteinabsenkung tragen ?

Hallo, wir habenkürzlich ein innerstädtisches Grundstück erworben, dass bisher als Obstgarten genutzt worden ist. Das GRundstück hat eine große Toreinfahrt, vor der sich direkt die Straße ohne Gehweg anschließt. Eine Einfahrt in das GRundstück ist allerdings nicht möglich, da sich davor eine hohe Bordsteinkant befindet. Meine Frage ist nun, wer die Kosten für die Absenkung der Bordsteinkante tragen muss. Fraglich ist insoweit auch, ob die Gemeinde die Gewährung der Zufahrt durch Nichtabsenkung der Bordsteinkante bereits beim Bau der Straße mißachtet hat und falls ja, ob auf Grund der Zeit (mind.15 Jahre) schon eine Duldung erfolgen muss.

Hallo!
In diesen fall kann ich auch nicht weiterhelfen tut mir leid.Aber mich würde auch interessieren wie der Sachverhalt ist.

Kann leider nicht weiterhelfen