Wer muß die Kosten tragen?

Wenn jemand wegen einer Geldforderung einen Anwalt
beauftragt wer muß die Kostenrechnung(Beratung/Vertretung) bezahlen?
Die Person die einen Anwalt eingeschaltet hat oder
die Person von der das Geld gefordert wird?

Wenn jemand wegen einer Geldforderung einen Anwalt
beauftragt wer muß die Kostenrechnung(Beratung/Vertretung)
bezahlen?

Erstmal

Die Person die einen Anwalt eingeschaltet hat oder

Später (wenn was zu holen ist)

die Person von der das Geld gefordert wird?

Sofern Verzug vorliegt.

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