Wenn jemand wegen einer Geldforderung einen Anwalt
beauftragt wer muß die Kostenrechnung(Beratung/Vertretung) bezahlen?
Die Person die einen Anwalt eingeschaltet hat oder
die Person von der das Geld gefordert wird?
Wenn jemand wegen einer Geldforderung einen Anwalt
beauftragt wer muß die Kostenrechnung(Beratung/Vertretung)
bezahlen?
Erstmal
Die Person die einen Anwalt eingeschaltet hat oder
Später (wenn was zu holen ist)
die Person von der das Geld gefordert wird?
Sofern Verzug vorliegt.
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