Guten Tag,
hier eine Frage bzgl. eines Schadens, der an einer Gastherme aufgetreten ist.
X ist seit 2005 Besitzer eines Neubau-Reihenhauses. Im Frühjahr diesen Jahres ist aus dieser Gastherme Wasser ausgetreten. X musste den Notdienst der Wartungsfirma in Anspruch nehmen. X war sehr überrascht als der MA dieser Firma feststellte, dass ein Abwasserschlauch nur mit Klebeband befestigt war, was nach Angaben des MA ein Fehler bei der Erstinstallation der Gastherme war, dieser Schlauch würde bei der Wartung nur gereinigt werden. Daher hat sich X zwecks Kostenübernahme der Rechnung des Notdiensteinsatzes mit dessen damaligen Bauträger in Verbindung gesetzt. Dieser weigert sich nach Rücksprache mit der Installationsfirma die Kosten zu übernehmen, weil diese sich auf den Standpunkt stellt, dass solche Mängel bei der jährlichen Wartung beseitigt werden müssten. Was kann Ihrer Meinung nach getan werden? Ist die Wartungsfirma verantwortlich bzw. zur Kostenübernahme verpflichtet oder die Installationsfirma, die die Heizungsanlage eingebaut hat. X ist seiner gesetzlichen Verpflichtung zur jährlichen Wartung übrigens stets nachgekommen.
Vielen Dank bereits im voraus.
Sam611
Hallo,
Dieser weigert sich
nach Rücksprache mit der Installationsfirma die Kosten zu
übernehmen, weil diese sich auf den Standpunkt stellt, dass
solche Mängel bei der jährlichen Wartung beseitigt werden
müssten.
Was Installationsfirma, Wartungsfirma und Bauträger so besprechen, ist absolut uninteressant. Ansprechpartner für Bauherrn/Käufer ist der Bauträger, weil Vertragspartner.
Wie lange besteht lt. Bauträgervertrag Gewährleistung? In der Regel sind dies 5 Jahre ab Abnahmedatum. Dann würden die Mängel ohne Einschränkung dem Bauträger zuzuschreiben sein.
Wartungsverträge verlängern eine möglicherweise eingeschränkte Gewährleistungsdauer von 2 Jahren für bewegliche und elektrische Teile auf 4 Jahre. Hier wäre Abnahmedatum entscheidend.
Aber es handelt sich nicht um bewegliche/elektrische Teile, fällt daher eigentlich heraus.
Ist die
Wartungsfirma verantwortlich bzw. zur Kostenübernahme
verpflichtet oder die Installationsfirma, die die
Heizungsanlage eingebaut hat.
Egal, der Bauträger gegenüber Bauherrn/Käufer. Der Rest ist Sache des Bauträgers, wem er die Kosten in Abzug bringt.
X ist seiner gesetzlichen
Verpflichtung zur jährlichen Wartung übrigens stets
nachgekommen.
Ist immer gut, aber gesetzlich nicht verpflichtend.
Gruß
Der Franke
Guten Tag,
Vielen Dank, das war eigentlich auch mein Gedanke! Aber es ist doch immer besser noch eine zweite Meinung einzuholen. Vielen, lieben Dank nochmals!!!