Guten Tag,
folgender Fall:
Frau xy lebt von ALG II und hat aufgrund des Todes ihres Ex-Mannes eine Erziehungsrente bei der Rentenversicherung gestellt,nun hat Frau xy den bescheid der Erziehungsrente erhalten der nach ihren Berechnungen dazu führt das xy aus dem Bezug von ALG II raus fällt,rückwirkend würde das bedeuten das seit dem 01.09.2011 doppelte KV - Beiträge gezahlt worden sind.
Nun ist sich Frau xy nicht sicher wer dafür zuständig ist die doppelt gezahlten KV - Beiträge zurück zu zahlen,rein von der Logik her müsste sich das Amt die Beiträge doch bei der Krankenversicherung zurück holen,schließlich haben die das Geld bekommen.Oder hat sich Frau xy da geirrt?
Danke für eure Antworten :-9