Wer muss die Lohnsteuererklärung abgeben?

Ich habe gerade eine Auffoderung vom Finanzamt (angeblich wurde ich schon mehrfach aufgefordert) bekommen, innerhlab der nächsten zwei Wochen meine Lohnsteuererklärung abzugeben.
Die Begründung:
§ 149 AO in Verbindung mit
§ 25 (3) EStG
§ 56, 60 EStDV

Ich habe bereits gegooglet, welche das sind, jedoch kann ich mich mit keinem der angegebenen Kriterien identifizieren. Ich habe nur eine Arbeitsstelle, keinerlei andere Einkünfte (außer einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung).

Ich habe 2010 meine Ausbildung beendet und daher den Arbeitgeber gewechselt. Vom neuen Arbeitgeber habe ich eine Sonderzahlung erhalten (Weihnachtsgeld), jedoch sollte dies doch nicht relevant sein, oder?

Dass man die Erklärung immer abgeben muss, sobald man sie einmal gemacht hat, stimmt doch nicht, oder?

Ich habe diese Erklärung mit dem Elster-Programm gemacht und da ich in der Ausbildung so wenig Steuern (sondern fast nur Sozialabgaben) gezahlt habe, müsste ich über 800 Euro nachzahlen. Angeblich. Kann es sein, dass ich genau deshalb die Aufforderung erhalten habe? Das Finanzamt müsste das ja auch wissen…

Sind die Überhaupt verpflichtet, mir darzulegen, weshalb genau ich sie abgeben muss? Ich werd morgen dort anrufen, und nachfragen.

hallo,

auf die einfachste variante kommt man ja meistens nicht (weil sie so einfach ist):

wenn du eine aufforderung zur abgabe der steuererklärung bekommen hast und dir nicht erklären kannst, warum das so ist, dann setz dich - telefonisch oder schriftlich - mit dem fa in verbindung und frag nach (hast du ja eh schon vor). die werden es dir dann erklären (müssen sie auch!), und bei der gelegenheit läßt sich dann hoffentlich auch klären, ob es sich um ein mißverständnis handelt oder nicht.
wenn das fa aber abschließend zu dem ergebnis kommt, daß du - aus welchen gründen auch immer - eine steuererklärung bis zum tag x abzugeben hast, dann wirst du dich dem beugen müssen. oder den kompletten vorgang an einen steuerberater abgeben müssen, denn der hat noch gewisse „gnadenfristen“…

saludos, borito

tatsächlich bin ich schon auf die idee gekommen, das fa zu fragen. da das erst morgen gegen abend geht, hätte ich gern vorher schon etwas klarheit.

wie es aussieht hat das fa mich angeschrieben, weil mein neuer arbeitgeber ein „U“ für die kennzeichnung der unterbrechung der lohnzahlung bei der lohnsteuerbescheinigung angegeben hat. warum, muss ich noch herausfinden. meiner meinung nach zu unrecht, da ich keinerlei arbeitslosengeld etc. bekommen habe. nur lohnzahlund von einer stelle und dann direkt von der anderen.

auf die aufforderung hin musst du sie abgeben
das fa ist berechtigt stichprobenweise von allen ne erklärung anzufordern.

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Doch es stimmt wer einmal abgegeben hat, muss immer abgeben wenn man aufgefordert wird! Wird wohl kein Weg dran vorbeigehen!

Hallo,

immer abgeben muß man sie i.d.R. nicht.

Wieso hast Du wenig Steuern in der Ausbildung gezahlt? Müßte doch Steuerklasse 1 sein…??? Ich versteh nicht warum Du fast nur Sozialabgaben gehabt haben sollst.

Und da man in der Ausbildung immer auch Ausgaben (Fachliteratur, Fahrtkosten, etc) hat, ist eine Rückzahlung wahrscheinlicher.
(Wenn ein - vor der 800 war ist es eine Rückzahlung)

Wieso das FA eine Erklärung verlangt kann ich von hier auch nicht sagen (gibt/gab es einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, Übertragung Ausbildungsfreibetrag?)

Sagen warum sollten die schon können…

Viele Grüße

Paola

hallo,

schon geklärt? vielleicht wollen die die ehrenamtliche tätigkeit einkünfte sehen, da kann aber der freibetrag abgezogen werden.

wenn man einmal abgegeben hat, muss man dies nicht automatisch immer tun.
wenn sie in 2010 aus ausbildung in arbeitsverhältnis gewechselt sind, müsste eher eine erstattung rauskommen

gruß