Ich habe gerade eine Auffoderung vom Finanzamt (angeblich wurde ich schon mehrfach aufgefordert) bekommen, innerhlab der nächsten zwei Wochen meine Lohnsteuererklärung abzugeben.
Die Begründung:
§ 149 AO in Verbindung mit
§ 25 (3) EStG
§ 56, 60 EStDV
Ich habe bereits gegooglet, welche das sind, jedoch kann ich mich mit keinem der angegebenen Kriterien identifizieren. Ich habe nur eine Arbeitsstelle, keinerlei andere Einkünfte (außer einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung).
Ich habe 2010 meine Ausbildung beendet und daher den Arbeitgeber gewechselt. Vom neuen Arbeitgeber habe ich eine Sonderzahlung erhalten (Weihnachtsgeld), jedoch sollte dies doch nicht relevant sein, oder?
Dass man die Erklärung immer abgeben muss, sobald man sie einmal gemacht hat, stimmt doch nicht, oder?
Ich habe diese Erklärung mit dem Elster-Programm gemacht und da ich in der Ausbildung so wenig Steuern (sondern fast nur Sozialabgaben) gezahlt habe, müsste ich über 800 Euro nachzahlen. Angeblich. Kann es sein, dass ich genau deshalb die Aufforderung erhalten habe? Das Finanzamt müsste das ja auch wissen…
Sind die Überhaupt verpflichtet, mir darzulegen, weshalb genau ich sie abgeben muss? Ich werd morgen dort anrufen, und nachfragen.