Hallo,
nehmen wir an „X“ übergebet ein Haus mit einem Notarvertrag am
03.03.
Am 05.03. kommt eine Rechnung?
Die Arbeit hierzu wurde am 04.03. ausgeübt.
Wer muss die Rechnung zahlen? Übergeber „X“ oder Übernehmer „Y“?
Zählt hier das Zustellungsdatum oder Ausführungsdatum?
Dienstleistungs- oder Werkverträge gehen nicht mit dem Grundeigentum auf den Erwerber über, es sei denn, das ist so im Kaufvertrag oder gesetzlich ausnahmsweise so geregelt (z.B. Mietverträge, Kauf bricht nicht Miete oder Gebäudeversicherungen).
Da muss dann der Veräußerer für eine Kündigung sorgen.
wie du schon gemerkt hast, die die zu bezahlende Leistungsart wichtig.
Zweitens ist wichtig, ob der genannte Termin der Notartermin, der Termin der Eintragung ins Grundbuch oder der im Vertrag genannte Termin für den Gefahrenübergang war.
Da könnstest du dich noch ein bisschen genauer ausdrücken, bitte.
wie du schon gemerkt hast, die die zu bezahlende Leistungsart
wichtig.
Eigentlich nicht, nein.
Zweitens ist wichtig, ob der genannte Termin der Notartermin,
der Termin der Eintragung ins Grundbuch oder der im Vertrag
genannte Termin für den Gefahrenübergang war.