In meiner neuen Mietwohnung ist aus meiner Spühlmaschine Wasser ausgelaufen die mein sohn eingebaut hat und hat die unteren Wohnungen beschädigt. Ich habe keine Versicherung. Wer muss des jetzt eigendlich zahlen, die Vericherung von Sohn oder die Wasserleitungsversicherung ?
In meiner neuen Mietwohnung ist aus meiner Spühlmaschine
Wasser ausgelaufen die mein sohn eingebaut hat
Wie alt ist denn das Söhnlein ?
Ist er dem Kindergartenalter schon entsprungen ?
und hat die unteren Wohnungen beschädigt.
Das ist doch toll, dann darf der Pappi den Schaden bezahlen.
unteren Wohnungen beschädigt. Ich habe keine Versicherung. Wer muss des jetzt eigendlich zahlen,
Vermutlich Du.
die Vericherung von Sohn oder
Wenn man ihm ein schuldhaftes Verhalten nachweisen kann und er korrekt versichert ist. Vermute aber, dass es an der Gefälligkeitshandlung scheitern wird.
die Wasserleitungsversicherung ?
Was ist das ? Ich denke Du hast keine Versicherung ?
Hallo Ludia (kleiner Tipp an einen Forenneuling: ein Gruß zu Anfang und Ende einer Anfrage bewirken bei der Art und Anzahl der Antworten mitunter Wunder!),
In meiner neuen Mietwohnung ist aus meiner Spühlmaschine
Wasser ausgelaufen die mein sohn eingebaut hat und hat die
unteren Wohnungen beschädigt. Ich habe keine Versicherung. Wer
muss des jetzt eigendlich zahlen, die Vericherung von Sohn
oder die Wasserleitungsversicherung ?
Entgegen der in diesem Thread schon geäußerten Pauschal-Meinung, bin ich nicht der Ansicht, dass ein solcher Schaden AUTOMATISCH vom Mieter bezahlt werden muss.
Somit Folgendes zur grundsätzlichen Frage „Haftpflicht- oder Leitungswasser-Versicherung (nicht Wasserleitungsversicherung) - wer ist zuständig“ :
Zunächst einmal gehe ich aufgrund der Aussage „ich habe keine Versicherung“ davon aus, dass mit dem Hinweis auf die „Wasserleitungsversicherung“ die Gebäudeversicherung gemeint ist.
Nun gibt es i.d.T. (die meisten) Gebäudeversicherungen, in denen Schäden am Gebäude (NICHT am Inhalt) auch dann mitversichert sind, wenn aus Zu- oder Ableitungen von Geräten bestimmungswidrig Wasser austritt.
ACHTUNG: Wohlgemerkt nur der Schaden am Gebäude und NICHT am Gerät selber oder anderen Einrichtungsgegenständen(dafür wäre dann die Hausratversicherung zuständig).
Die Frage ist nun also a), ob die bestehende Gebäudeversicherung eben dies abdeckt und b) ob das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Nun kommen wir zur nächsten Frage: Haftet der Mieter und/oder der Sohn für den Schaden (und kann er ggf. von der Gebäudeversicherung in Regress genommen werden)?
Dies hängt einzig davon ab, ob er schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) den Schaden zu verantworten hat. Soll heißen: Wurde die Spülmaschine ordnungsgemäß angeschlossen und gewartet und hat der Mieter/Sohn auch sonst keinen Fehler begangen, dann ist er auch nicht haftbar zu machen und muss - ergo - auch nicht zahlen.
(OT: Ich verstehe bei derartigen Threads nie, aus welchen Aussagen des TO manche Antwortenden automatisch eine Haftung konstruieren…)
ACHTUNG: Es kann (!!) durchaus Konstellationen geben, in denen der Mieter (oder der Sohn) zwar haften muss, die aber trotzdem nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind (Stichwort z.B.: „Allmählichkeitsschäden“)
Viele Grüße
Loroth
Hallo Loroth,
ich bekomme so langsam den Eindruck, dass sich hier Jugendliche angemeldet haben die das Forum hops nehmen wollen.
Beachte einmal, diesen Teil des Satzes
und hat die unteren Wohnungen beschädigt.
Bei einem Leitungswasserschaden hätte ich folgenden Text verstanden:
Das ausgelaufene Wasser hat den Boden bzw. die Wand durchnässt,
oder ist durch den Fußboden gelaufen und hat die Wohnungseinrichtung der unteren Wohnung beschädigt.
Entsprechend ist auch meine Antwort ausgefallen.
Gruß Merger
Hallo,
ich bekomme so langsam den Eindruck, dass sich hier
Jugendliche angemeldet haben die das Forum hops nehmen wollen.
komplett unqualifiziert
Beachte einmal, diesen Teil des Satzes
und hat die unteren Wohnungen beschädigt.
Eben. Und wo steht, dass keine Gebäudeteile beschädigt wurden? Wo steht, dass nur Einrichtungsgegenstände betroffen sind? Wo steht, dass sich das Wasser in die untere Wohnung gebeamt hat, damit ausschließlich die Einrichtung beschädigt werden konnte?
Bei einem Leitungswasserschaden hätte ich folgenden Text
verstanden:
Was Du verstehen würdest, war nicht Teil der Ursprungsfrage.
Entsprechend ist auch meine Antwort ausgefallen.
Ja, mit einem „hilfreichen“ Hinweis auf das mögliche Kindergartenalter des Sohnes…
Gruß
Loroth,
dem auffällt, dass sich Deine Posts zunehmend weniger durch fachliche Antworten und dafür mehr durch grundlose Aggressivität auszeichnen…
Hallo,
bei einem Leitungswasserschaden (egal ob durch Bruch eines Rohres oder weil der Sohn die Maschine unfachmännisch angeschlossen hat) tritt immer für den Schaden am Hausrat die Hausratversicherung (bei Schäden am Hausrat in den unteren Wohnungen die jeweils für diese Wohnung bestehende Hausratversicherung) und für Schäden am Gebäude die Gebäudeversicherung ein.
Die Schuldfrage spielt hierfür erstmal GAR KEINE ROLLE.
Wenn sich im nachhinein herausstellt, dass der Schaden durch ein schuldhaftes Verhalten des Sohnes entstanden ist, muss der Sohn ggf den Regress der Versicherungen die gezahlt haben befürchten. Den zahlt aber dann seine Haftpflichtversicherung.
Eine Ablehnung wegen „GEFÄLLIGKEIT“ muss NICHT befürchtet werden, da die Gefälligkeit der Mutter erbracht wurde. D.h. die ggf defekte Maschine ist auf Grund der Gefälligkeit defekt und wird nicht gezahlt, alle anderen Schäden oder den Regress wird jedoch von der hoffentlich bestehenden Haftpflicht gezahlt.
Bin mir sicher, da ich persönlich solche Schäden reguliere.
Axel