Angenommen Unternehmer A möchte eine Homepage erstellen lassen und sucht sich aus diesem Grund einen Dienstleister B.
Dienstleister B bietet an, Unternehmen A zu untersuchen, um Unternehmen A kennen zu lernen und auf dieser Basis ein Angebot unterbreiten zu können. Unternehmen B ist damit einverstanden. Von Kosten waren bis dahin nicht die Rede.
Dienstleister B besucht Unternehmer A. Dabei wird über den Arbeitsumfang der Homepage gesprochen und über vieles andere z.B. wie die beiden Unternehmer Ihre Kunden aquirieren, wie lange sie schon tätig sind etc. Während des Gesprächs gibt Dienstleister B dem Unternehmer A einige Softwaretipps.
Einige Tage später, erhält Unternehmer A ein Angebot. Ist aber von angebotenen Dienstleistung nicht überzeugt. Reagiert erst einmal nicht auf das Angebot.
Einige Wochen erhält Unternehmer A eine Rechnung von Dienstleister B über die Anfahrt und über eine Beratung.
Unternehmer A ist sauer. Schreibt zurück, dass es sich bei dem Gespräch nicht um einen Auftrag, sondern um einen Akquisetermin handelt. Unternehmer A sagt, dass er nicht bereit ist, irgend etwas zu bezahlen. Droht mit dem Rechtsanwalt
Wieder einige Wochen später erhält Unternehmer A wieder einen Brief. Mit der Anmerkung, dass im Besuchsprotokoll von Dienstleister B stehe, es hätte eine Beratung stattgefunden (Unternehehmer A hat so ein Protokoll nie gesehen). Der Dienstleister hätte dem Unternehmer den Tipp mit der Software gegeben, worin eine Beratung bestünde. (Anmerkung: Die Beratung hat den Informationsgehalt einfacher you-tube-filmchen).
Frage wie soll Unternehmer A reagieren?
Gibt es ein Gesetz, das besagt, dass der Rechnungssteller den Auftrag nachweisen muss (es hat nie eine Auftragserteilung stattgefunden, weder schriftlich noch mündlich)?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Ob es wirklich nur ein Klacks war, ist eine andere Geschichte.