ziehe nach 25 Monaten (2Jahre 1 Monat) aus meiner Mietwohnung aus und meine Vermieter möchten das ich die Whg. streichen lasse.
Im Mietvertrag steht der übliche Fristenplan wann welche Räume zustreichen (wie Wohnzimmer alle 5 Jahre, Küchen alle 3 Jahre, usw.) und das nach zwei Jahren Mietzeit 40% der Kosten von mir für diese Arbeiten zu bezahlen sind.
Ein Kostenvoranschlag von einer Malerwerkstätte der von den Vermietern benannt wurde liegt vor (so will es mein Mietvertrag).
Meine Frage geht nun dahin wer letztendlich den Auftrag an den Malermeister zu vergeben hat??
Ich als Mieter??
Und wenn ja kann ich dann ohne weiteres die 60% der Kosten vom Vermieter wiederfordern? Ich will nämlich nicht auf der ganzen Rechnung sitzen bleiben nur weil ich der Auftraggeber für die Malerarbeiten bin!
Oder ist der Vermieter dazu verpflichtet den Auftrag zu vergeben?? Und mir, das ist dann ja ok, die 40% der Kosten belastet.
Bin für jede Information dankbar.
gez. der hier Unwissende
Björn T.
P.S. da ich mir nicht ganz sicher war an welches Brett ich mich wenden sollte, und ich aber dringend eine Antwort brauche steht dieser Artikel auch noch im Brett Immobilien.
wenn der Vermieter schon das Angebot vorliegen hat, wird er sicher auch den Auftrag erteilen. Die Kosten kann er dir ja dann in Rechnung stellen. Sprich doch einfach deinen Vermieter mal an, wie es nun weiter gehen soll. Absprachen sind in solchen Fällen immer das wichtigste.
leider ist mit meinen Vermietern nicht mehr zu sprechen. Seit Sie erfahren haben das ich ausziehe werde ich nur schikaniert.
Was ich gemacht habe (auser die Absicht auszuziehen) ist mir nicht bewusst. Auf jeden Fall meint Sie ich soll die Malerarbeiten durchführenlassen.
Aber mehr als die 40% laut Mietvertrag möchte ich natürlich nicht bezahlen. Sprich wenn ich es wirklich streichen lasse möchte ich nicht auch noch deren 60% bezahlen müssen.
Grüsse
Björn
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den Malerbetrieb kannst du auch beauftragen und deinem Vermieter die 60 % der Kosten in Rechnung stellen. Wenn er nicht bezahlt, wirst du die Forderung einklagen müssen. Sinnvoll wäre es aber, wenn du irgendetwas Schriftliches über die Vereinbarung in der Hand hättest.
ziehe nach 25 Monaten (2Jahre 1 Monat) aus meiner Mietwohnung
aus und meine Vermieter möchten das ich die Whg. streichen
lasse.
Im Mietvertrag steht der übliche Fristenplan wann welche Räume
zustreichen (wie Wohnzimmer alle 5 Jahre, Küchen alle 3 Jahre,
usw.) und das nach zwei Jahren Mietzeit 40% der Kosten von mir
für diese Arbeiten zu bezahlen sind.
Ein Kostenvoranschlag von einer Malerwerkstätte der von den
Vermietern benannt wurde liegt vor (so will es mein
Mietvertrag).
Zur Kostenverteilung kann ich nichts sagen, nur soviel: es ist eine unzulässige Klausel, dass diese Arbeiten von einem Fachmann gemacht werden müssen. Man darf es durchaus selber machen, es muss halt sorgfältig durchgeführt werden.
Alex
hallo Björn,
ich würde mir erstmal einen zweiten KV einholen, damit Du weist ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Wenn der KV (von Deinem Maler) sich in etwa deckt teile Deinem Vermieter mit das Du die vereinbarten 40% bezahlen wirst-nach ausführung der Arbeiten.
vermeide das Du Auftraggeber beim Maler wirst,oder hol Dir die 60% erstmal von deinem Vermieter.
Wenn meine Ansicht hier nicht durchführbar ist -Zieh aus und lass alles auf Dich zukommen.Der Vermieter wird sich wegen kohle wohl noch bei Dir melden.
Im übrigen bezweifle ich ob das mit dem streichen nach 25 Mon sowieso von Deiner Seite aus erforderlich ist,evtl. beim mieterverein nachfragen.
Merke: es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird,
allso keine Panik.
mit freundlichen Grüßen
Roger
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ich finde deinen Tipp doch etwas gefährlich, denn den Ärger hättest nicht du am Hals, wenn der Ratsuchende ihn denn beherzigen würde.
Einfach ausziehen und die Wohnung in diesem Zustand lassen sollte er eben nicht. Die Wohnung muss schon in einem ordnungsgemäßen Zustand termingerecht zurückgegeben werden. Wenn nicht, riskiert er auch noch für die Dauer der Renovierungsarbeiten weitere Mietzahlungen leisten zu müssen.
Richtig ist, dass der jetzige Mieter anteilig für die Renovierung zuständig ist. Das ergibt sich aus dem Fristenplan. Und beide Parteien hatten sich ja wohl diesbezüglich geeinigt.
hallo Dagmar,
wie Du sicher gelesen hast, ist die Situation mit dem Vermieter sowieso schon etwas heikel.
Evtl. Mietzahlungen für die Zeit der Renovierung fallen sowieso an, weiterhin kann nichts weiter passieren, wenn Björn den Auszug dem Vermieter mitteilt.
z.B. -…ich ziehe zum 25.10.aus, somit steht Ihnen die Wohnung bis ende des Mietverhältnisses (31.10.) für 6 tage für Renovierungarbeiten zur Verfügung.
die vereinbarten 40% der handwerksrechnung zahle ich nach Ausführung der Arbeiten und prüfung der Rechung. die Sie mir bitte an folgende Addresse XXX zusenden möchten.
Fest steht: wenn Björn den Auftrag in vollem Umfang an den Maler erteilt, muß er auch voll dafür zahlen,hier sehe ich jedoch das er nachher den 60% hinterherläuft.
dem Vermieter wird immer wieder was einfallen um sich vor der Zahlung zu drücken.
-Maler nicht rechtzeitig fertiggeworden (mietausfall)
u.s.w.
Ich befürchte fast, daß Du Dagmar, der Vermieter in diesem Fall bist, ansonsten sehe ich keine Veranlassung sich so für den Zahlungseingang auf das Konto des Vermieters so einzusetzen.
Merke: bellende Hunde beißen nicht.(oftmals, nicht immer)
Mit freundlichen Grüßen
Roger
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
anscheinend hattest du überlesen, dass Björn den Auftrag erteilen soll.
Der Vermieter wird nicht mit der Begründung durchkommen, dass die Maler nicht rechtzeitig zum Mietende fertig geworden sind. Auch Vermieter können nicht machen was sie wollen.
Gruß Dagmar
(auf den Rest gehe ich erst gar nicht ein, denn deine Bemerkungen sind mir einfach zu blöd und haben mit der Sache nichts zu tun.)
hallo Dagmar,
scheinbar hast du die Fragestellung von Björn und meine Antworten nicht richtig verarbeitet,ansonsten hättest du Dir mit Sichheit den letzten Artikel verkniffen.
Aber denoch nehme ich dazu Stellung.
Bitte aufmerksam lesen.
Hi Roger,
anscheinend hattest du überlesen, dass Björn den Auftrag
erteilen soll.
— Das soll er ja gerade nicht, scheißegal Was dabei herraus kommt
Der Vermieter wird nicht mit der Begründung durchkommen, dass
die Maler nicht rechtzeitig zum Mietende fertig geworden sind.
Auch Vermieter können nicht machen was sie wollen.
—Bist Du schon mal auch vor gericht hinter Deiner Kohle hinterhergelaufen,scheinbar nicht,ansonsten kann ich mir deine Bemerkung überhaupt nicht erklären.
Gruß Dagmar
(auf den Rest gehe ich erst gar nicht ein, denn deine
Bemerkungen sind mir einfach zu blöd und haben mit der Sache
nichts zu tun.)
Björn ist grundsätzlich in der Pflicht die Wohnung ordnungsgemäß zurückzugeben. Lt. seinem 2. Artikel ist es nicht möglich, sich mit dem Vermieter noch zu einigen. Also wird ihm letztendlich eh nichts übrig bleiben, als an irgendein Unternehmen den Auftrag zu vergeben.
In Sachen Vergleichsangebot einholen habe ich mich per mail bereits ausgelassen, denn Björn hat mich zusätzlich auch noch angeschrieben mit seiner Frage.
erstmal ist ja unumstritten, das Du die 40 % bezahlen musst. Das streitest Du ja auch garnicht ab. Aber sind Klauseln in Mietverträgen, nach denen der Vermieter die Handwerker beauftragen will, unwirksam. Der Mieter kann die Arbeiten selber ausführen, solange sie Fachgerecht ausgeführt werden, das bedeutet aber nicht, das eine Fachfirma diese Arbeiten ausführen müssen. Der Mieter ist auch berechtigt, die Firma selber auszuwählen. Das kann ein befreundeter Maler oder einer sein, der mit solchen Arbeiten vertraut ist, auch wenn er es nur nebenbei oder als Hobby macht. Der Vermieter hat also nicht das Recht, eine Firma zu beauftragen, zumal der Mieter vielleicht in der Lage ist, die Arbeiten selber oder preiswerter auszuführen.
Sollte dennoch die vom Vermieter beauftragte Firma die Arbeiten erledigen und vorher ein Kostenvoranschlag erstellt werden, dann ist es üblich, das der Vermieter die Kosten übernimmt und vom Mieter die anteiligen Kosten einfordert.
Gruß
roland
Hallo Roger,
Du scheinst dich ein wenig vertan zu haben .Es kommt nicht darauf an was Du denkst was zulässig ist , sondern das Du es weisst.
Ich halte solche Tipps in Bezug auf einfach ausziehen und gucken was kommt , für ziemlich gefährlich .Es kann auch nicht alles immer nach dem kopf des Mieters gehen, selbst wenn wir es gerne so hätten.
Jetzt zu deinem gedachten , du kannst in dem buch "Ihre Rechte als Mieter "nachlesen.
Dort steht geschrieben.
Ist in einem Mietvertrag ein s Fristenplan vorgesehen , so ist auch die Vernaschlagung von Abschlagszahlungen für noch nicht ganz abgelaufene Renovierungsfristen zulässig-z.B , liegen bei Auszug die letzten Schönheitsreparaturen länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 20% der Kosten , bei zwei Jahren 40% …
Ich befürchte fast, daß Du Dagmar, der Vermieter in diesem
Fall bist, ansonsten sehe ich keine Veranlassung sich so für
den Zahlungseingang auf das Konto des Vermieters so
einzusetzen.
Merke: bellende Hunde beißen nicht.(oftmals, nicht immer)
Mit freundlichen Grüßen
Roger
Hallo Roger,
hier hast du dich ganz offensichtlich im Ton vergriffen.
Ich sehe keine Veranlassung Dagmar hier anzugreifen , da ihre Aussage fachlich qualifiziert ist.
da meine Mietsache sich erst gestern endgültig erledigt hat und ich bis heute im Stress war kommt hier das etwas verspätete DANKESCHÖN an alle.
Mir euren Tips und Links ist es dazu gekommen, das ich keine Schönheitsreparaturen ausführen muss. Grund: Eine Vertragsklausel in diesem Abschnitt ist unwirksam.