ziehe nach 25 Monaten (2Jahre 1 Monat) aus meiner Mietwohnung aus und meine Vermieter möchten das ich die Whg. streichen lasse.
Im Mietvertrag steht der übliche Fristenplan wann welche Räume zustreichen (wie Wohnzimmer alle 5 Jahre, Küchen alle 3 Jahre, usw.) und das nach zwei Jahren Mietzeit 40% der Kosten von mir für diese Arbeiten zu bezahlen sind.
Ein Kostenvoranschlag von einer Malerwerkstätte der von den Vermietern benannt wurde liegt vor (so will es mein Mietvertrag).
Meine Frage geht nun dahin wer letztendlich den Auftrag an den Malermeister zu vergeben hat??
Ich als Mieter??
Und wenn ja kann ich dann ohne weiteres die 60% der Kosten vom Vermieter wiederfordern? Ich will nämlich nicht auf der ganzen Rechnung sitzen bleiben nur weil ich der Auftraggeber für die Malerarbeiten bin!
Oder ist der Vermieter dazu verpflichtet den Auftrag zu vergeben?? Und mir, das ist dann ja ok, die 40% der Kosten belastet.
Bin für jede Information dankbar.
gez. der hier Unwissende
Björn T.
P.S. da ich mir nicht ganz sicher war an welches Brett ich mich wenden sollte, und ich aber dringend eine Antwort brauche steht dieser Artikel auch noch im Brett Wohnen und Architektur.
wie schön, dass du dich hier über meinen Scharfsinn auslässt. Mich wundert immer, wozu so manch einer sich hinreißen lässt. Ich denke diese Attacken, in denen du schon persönlich wirst, kannst du dir künftig vielleicht sparen. Damit ist überhaupt niemandem gedient.
Hi Dagamr,
eigentlich hab ich keine Lust, mich hier zu rechtfertigen. Aber ich denke, dass doch eher Du mit einem, wenn auch nicht bissigen bzw. persönlichen, so doch mit einem unnötigen belehrenden Posting aufgetreten bist, mit dem auch niemandem gedient ist. Nimm dies aber nicht persönlich.
Gruß Alex
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antwortest du den anderen dann auch in dieser netten Form? Denn es ist ja schließlich kein Einzelfall, dass auf Doppelpostings hingewiesen wird. Vielleicht ist es dir aber bisher nur nicht aufgefallen.
da meine Mietsache sich erst gestern endgültig erledigt hat und ich bis heute im Stress war kommt hier das etwas verspätete DANKESCHÖN an alle.
Mir euren Tips und Links ist es dazu gekommen, das ich keine Schönheitsreparaturen ausführen muss. Grund: Eine Vertragsklausel in diesem Abschnitt ist unwirksam.