Wer muß Feuerwehreinsatz bezahlen?

Am 28.03.2016 wurde die Feuerwehr gerufen um Frau D. ins Krankenhaus zu bringen. Notfall war angesagt.
Diese Frau D. ist am 16.04.2016 durch einen Schlaganfall verstorben.
Jetzt schreibt die Berliner Feuerwehr. Sie verlangt für den Einsatz € 319,10 . Zahlbar innerhalb von 4 Wochen.
Da Frau D. kein Erbe hinterlassen hat ist die Frage: wer bezahlt?
Keine Kinder, keine weiteren Angehörigen… Der Mann schlägt das Erbe aus weil nichts da ist außer Schulden. - Wer kann einen Rat geben? Danke für weitere Infos.

Also zahlt die Krankenkasse.

Es kann höchsten darum gehen, es war kein Notfall und deshalb wird berechnet.
Aber wenn man Erbe ausschlägt haftet man auch nicht für die Feuerwehrrechnung.

An wen ist diese Rechnung gerichtet ?

Zaghaft würde ich sagen, dass Du im guten Glauben gehandelt hast, dass hier ein Notfall vorliegt. Es verlangt mit Sicherheit niemand medizinisches Wissen eines Ersthelfers, darin irgendwelche medizinische Entscheidungen treffen zu können. Anders sähe es aus, wenn Du bewusst den Notruf bei Feuerwehr / Polizei ausgelöst hast. Dies müsste Dir vorgehalten und bewiesen werden.
Ansonsten bezahlt doch die Krankenkasse des Patienten minus 10 euro den Einsatz.

Dann wäre aber auch kein Rettungswagen gekommen weil der Disponent keinen losgeschickt hätte. Der entscheidet nämlich anhand der Angaben des Anrufers welche Rettungsmittel geschickt werden.

hi,

fehlt da ein Wort in deinem Satz?

grüße
lipi

ja das Wort falsch tut mir leid danke

Sollte heissen,…, wenn Du bewusst falsch den Notruf bei…

In subjektiver Not sind dem Rufenden Begrifflichkeiten egal. Er kann weder RTW von KTW noch Notfall von Transport unterscheiden. Er ruft einen Krankenwagen und der kommt.

Hallo,

die Feuerwehr schickt die Rechnung an die Krankenkasse des Transportierten.

Wenn diese nicht werden kann, nicht existiert oder bei den Personen- bzw. Krankenkassendaten falsche Infos vorliegen, geht die Rechnung an den Transportierten. Wenn dieser nicht mehr lebt (was die Feierwehr oft aber nicht weiß), geht die Rechnung an die Erben. Wenn es keine Erben geben sollte, bleibt die Rechnung unbezahlt.

Meistens lässt sich die Angelegenheit einfach klären, wenn der Feuerwehr die genauen Daten der Versichertenkarte mitgeteilt werden.

Der Anrufer bei der Feuerwehr, der den Transport angestoßen hat, erhält keine Rechnung (wenn er keine falschen Angaben gemacht hat).

Gruß
RHW

Das ist nicht richtig.