Wir haben die Betriebskostenabrechnung für 2010 erhalten und sollen 700 Euro für den Winterdienst zahlen wir sind 9 Parteien wir haben einen Gemeinschaftshof aber nur 5 haben eine Garage und nur 5 sollen für den Winterdienst bezahlen obwohl alle den Hof nutzen ist das so Richtig?
Das ist leider eine Mietrecht- und keine Winterdienst-Fachfrage… sorry…
zunächst kommt es darauf an, wie es im mietvertrag geregelt ist. enhält der MV keine diesbzgl. konkrte und vom Gesetz abweichende Regelung, tritt die gesetzl. Umlageregelung in Kraft, d. h. alle umlagefähigen Kosten durch komplette Wfl. x deine Wfl.
Hallo,
alo abgesehen davon, dass ich 700,00 € ganz schön happig finde, würde ich um Einsichtnahme in die Belege bitten und bei der Gelegenheit nachfragen, warum es nicht auf alle aufgeteilt wurde. Ich bin auch der Ansicht das, wenn der Hof von allen genutzt werden kann, die Kosten auf alle verteilt werden müssen. Vielleicht gibt es ja eine plausible Erklärung, zum Beispiel einen Bschluss der Eigentümergemeinschaft - so etwas wäre dann bindend.
Hallo,
was steht denn in den Mietverträgen dazu?
Im Prinzip müssen natürlich, wenn alle den hof nutzen, auch alle bezahlen.
Gruß
Stefan_1962
Das soll Euch der Vermieter einmal erklären. Scheint mir unrealistisch. Was steht im Mietvertrag, ist der Hof dort geregelt? In 2010 hat das Steusalz und der harte Winter die Winterdienst kosten in die Höhe getrieben. Das geht icht nur Euch so. Wird nächstes Jahr sicher wieder besser.
Gruss
Hab ne super Firma die nen 24h-Service in Sachen Winterdienst anbietet, die machen Schneeräumung, Glättebeseitigung,Streudienst etc…ob für private Grundstücke, Wohnanlagen, Gewerbe- und Industriegebiete, Anliegerstraßen, Einkaufszentren, Schulen, Treppen-und Eingangsbereiche…also so ziemlich alles
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