Wer muss für die Mietkaution aufkommen

Angenommen man nimmt eine Mietminderung vor, weil zugesagte Reperaturen nicht ausgeführt werden und teilt dies dem Vermieter mit. Aber anstatt die reperaturen durchzuführen verkauft man das Haus - gibt aber die über einen Markler bezahlte Kaution nicht an den neuen Vermieter weiter. Wer bezahtl bei ordnungsgemäßem Auszug die Kaution an den Mieter aus, wenn der mit dem neuen Vermieter ein neuer Mietvertrag geschlossen hat - der Mieter aber davon ausging, dass die Kaution beim neuen Vermieter ist.
Hätte sich der neue Vermieter kümmern müssen und muss ausbezahlen?
Muss der Markler, über den die gasamte Wohnungsanmietug und Kautionszahlung lief, ausbezahlen?
Bethala

also, die Mietkaution dient dazu, das der Vermieter die sicherheit hat, das die Miete auch für einen bestimmten zeitraum bezahlt wird. Mietschulden sind sogn. "Bringschulden2, sie müssen also jeweil am 1. des Monatas dem Vermieter zur Verfügung stehen und nicht erst dann überwiesen werden usw. zur Absicherung gewisser Risiken, dient die Mietkaution… auch für die Beseitigung ewt. Schäden, beim Auszug.
wird nun eine Liegenschaft verkauft, so werden in der Regel alle Mieter mit den geltenden Mietverträgen vom neuen Eigentümer übernommen. Rein rechtlich muss da kein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Der neue Eigentümer der Liegenschaft übernimmt in solch einem Fall, die Liegenschaft, mit den Mietern, den geltenden Mietverträgen und allen daraus resultierenden Rechte und Pflichten… auch die Mietkaution… es wird dann kein neuer Vertrag abgeschlossen, denn alles wird übernommen wie bisher.
Nun, es gibt den Fall, wo der neue eigentümer mit den Mietern einen neuen Vertrag abschliesst. Dies bedeutet rechtlich, das der alte Mietvertrag mit dem alten Eigentümer aufgelöst wird. In diesem Fall handelt es sich um 2 vollkommen unabhängige Vertäge. also, in solch einem Fall haftet der alte Vermieter für alle Pflichten bis zum Abschluss des neuen Vertrages, der alte Vermieter muss also auch zum Zeitpunkt des Ende des Vertrages die Mietkaution zurück bezahlen. Der Mieter bezahlt diese dann dem neuen Vermieter erneut ein… wird also ein neuer Vertrag mit dem neuen Vermieter abgeschlossen, ist dies auch ein unabhängiger Vertrag und Sie schuldem dem neuen Vermieter die Mietkaution, diese kann er verlangen. Verlangt er diese nicht, oder hat er diese von ihnen nicht erhalten, so können sie diese vom neuen Vermieter auch nicht zurück bekommen. Denn er haftet so nicht für Verpflichtungen des Vorbesitzers (ausser es steht ausdrücklich anders im Mietvertrag) haben sie also einen neuen Vertrag mit dem neuen Vermieter, ist dies vergleichbar, wie wenn sie in einer Wohnung ausgezogen und an einem anderen ort eingezogen wären… die „alte“ Mietkaution kann also nur beim „alten“ Vermieter geltend gemacht werden und nicht beim neuen… ausser die mitverträge wurden ohne Änderungen zusammen mit der Liegenschaft übernommen…

gilt dies auch, wenn die Kaution über den Markler bezahlt wurde und der Markler auch alles mit dem neuen Vermieter geregelt hat? Er wurde dafür bezahlt.
bethala

Der markler ist nur ein Vermittler, also, man bezahlkt den markler für die Vermittlung… er ist in der Regel nicht verantwortlich für kautionen usw. Ein Vermieter wickelt oft solche Angelegenheiten über einen markler ab, aus dem Grund, das der markler die solvenz der zukünftigen Mieter abklärt und schaut, ob sie den anforderungen des Vermieters entsprechen… die Marklerprovision ist eigentlich nur eine Vermittlungsgebühr, welche auch eine Vertrag ist. also, zwischen markler und Vermieter, oder Mieter besteht ein „Vermittlungsvertrag“, dafür wird der markler bezahlt. ist der Markler bezahlt und der Vertrag abgeschlossen, ist somit der Marklervertrag in der Regel erfüllt und der Markler hat nichts mehr damit zu tun.
Hinweis: in der Regel werden Mietkautionen auf ein sperrkonto einbezahlt, wo nur mit beiderseitigem Einverständnis zugegriffen werden kann und das nach gGsetz auch verzinst werden muss…, das ist üblich und gesetzeskonform, also, der Vermieter muss auf den Namen des Mieters ein Sperrkonto errichten, welches auch verzinst werden muss, daruf kommt die Kaution, bei auszug müssen dann beide unterschreiben um das Konto aufzulösen, oder es besteht ein gerichtsentscheid, das der Vermieter die kaution zu gute hat (z.B. wenn keine Miete bezahlt wurde, Schäden am Mietobjekt sind usw) also, sollte die Kaution nicht auf solch ein konto eingezahlt worden sein, kann es eine Chance geben, den ehemaligen Vermieter wegen Betruges anzuzeigen, sollte das Geld verschwunden sein.

gilt dies auch, wenn die Kaution über den Markler bezahlt
wurde und der Markler auch alles mit dem neuen Vermieter
geregelt hat? Er wurde dafür bezahlt.
bethala

Vielen Dank für die tolle Info - damit kann man wirklich was anfagen.
bethala

kann ich dir nicht helfen.
geh zu Mieterschutzbund oder zum Anwalt.

kann ich dir nicht helfen.
geh zu Mieterschutzbund oder zum Anwalt.

Ja, darauf wird es wohl hinaus laufen. Aber trotzdem Danke, dass Du Dich gemeldet hast.

Leider kann ich die Frage nicht beantworten.

Rein logisch nachgedacht würde ich annehmen, dass beim Auslauf des alten Mietvertrags mit dem alten Besitzer die Kautionan an den Mieter zurückging, und der Mieter beim Abschliessen des neuen Mietvertrags die Kaution weitergegeben hat.
Der alte Besitzer muss die Kaution auf jeden Fall zurückzahlen.

mit Gruß
Agnes

Hallo Behala,

es tut mir leid, der Kern Ihrer Anfrage ist für meinen Wissensstand zu juristisch, ich kann Ihnen da leider nicht weiterhelfen. Aber ich bin sicher, dass Sie jemand anders aus dem Expertenteam finden werden.
Freundliche Grüsse,
Angela Bleckmann

Hätte sich der neue Vermieter kümmern müssen und muss
ausbezahlen?
Muss der Markler, über den die gasamte Wohnungsanmietung und Kautionszahlung lief, ausbezahlen?

Hallo Bethala,
der alte Vermieter hat die Kaution noch und muss die Kaution auch auszahlen. Wichtig ist der Nachweis, dass Du die Kaution an den alten Vermieter gezahlt hast. Falls es über den Makler ging, muss der Makler nachweisen, dass er die Kaution an den alten Vermieter überwiesen hat, sonst haftet der Makler.

Im Kaufvertrag kann vereinbart sein, dass der alte Vermieter die Kaution an den neuen Vermieter übergibt, aber das ist nicht wichtig für Dich.

Gruss Immopassion

Ich bin kein Mietrechtsexperte