Hallo,
folgendes:
bei einem Grundstück wurde eine menge Erdreich abgetragen um ein 20-Familienhaus zu errichten.
Im unteren Bereich wurde mit Betonmauern das Nachbargrundstück abgestützt.
Im oberen Bereich wurde, auf dem Grundstück des Nachbarn eine Holzpalisade errichtet, die mittlerweile durchgefault ist.
Mal angenommen, dass Baugneehmigung und soweiter alles in Ordnung war.
Es gab diesbezüglich keine Vereinbarung mit den beiden Parteien.
Wer muss für das Abstützen des oberen Bereichs des Nachbargrundstücks sorge tragen?
Dieser Neubau mit dem 20-Familienhaus ist bereits ca. 10 - 15 Jahre her.
Danke und Grüße