Wer muss für meine Fehlzeit aufkommen?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe das Problem,dass meine Krankenkasse mir am 03.07.2013 telefonisch mitgeteilt hat,dass mein Krankengeldanspruch am 22.06.2013 abgelaufen ist.Mein Problem ist nun,dass ich mich am 03.07.erst beim Arbeitsamt melden konnte und somit mein Anspruch auf Arbeitslosengeld auch erst ab dem 3.7. berechnet wird.Was ist denn mit der Zeit vom 22.06-03.07 da konnte ich mich ja nicht melden da ich selber noch nichts von meinem „Glück“ wusste.Die Krankenkasse hat das auf ein Problem mit dem Computer geschoben und mir heute den schriftlichen Bescheid zugeschickt.
Ich sehe es nicht ein für Dinge geradezustehen,die andere versaubeutelt haben und bin auch finanziel nicht mehr in der Lage auf die Leistungen zu verzichten,da ich leider seit über 1,5 Jahren krank bin.

Hallo,

es tut mir leid, in diesem Fall nicht helfen zu können. In Sachen Leistungsansprüche aus Arbeitsagentur bzw. Krankenkassen bin ich zu wenig erfahren. Ich will ja nichts falsches raten.

Gruß W.

Das wird wohl dein Problem bleiben. Es ist allgemein bekannt, dass Krankengeld höchstens für 78 Wochen gezahlt wird. Da hättest du dich längst früher drum bemühen müssen. Hast du denn wenigstens deine Erwerbsminderungsrentenantrag bereits gestellt? Das kann nämlich gerne mal 3-4 Monate dauern.

Hallo

Sie sollten das Problem nochmals mit der Krankenkasse besprechen. Wenn Sie keinen Erfolg haben legen Sie Widerspruch ein. Gegen diesen schriftlichen Bescheid können Sie klagen wenn er negativ ausfallen sollte. Die Klage vor dem Sozialgericht kostet nichts.

Grüße aus Illertissen
efuessl

Danke,
wir habe jetzt einen Widerspuch der Krankenkasse zu kommen lassen.Ich hoffe mal das dass auch ohne Gericht geht,aber wenn es nichts bringt werden wir wohl diesen Weg gehen müssn