Wer muss für Schaden zahlen?

Hallo!

Folgende Situation:

An einer Straße liegt eine Häuserreihe. Zwischen den Häusern befindet sich jeweils ein etwa 80 cm breiter Durchgang, der den Hauseigentümern je zur Hälfte gehört. Er wird jeweils auf beiden Seiten von einem Holztor versperrt. Das ist schon seit mehr als 30 Jahren so.
In dieser Häuserreihe befinden sich die Häuser der Nachbarfamilien A und B. Vor etwa 30 Jahren hat der Opa der Familie A in dem Durchgang zwischen den Häusern eine Art Dach angebracht, um diverse Gartengeräte und -möbel darunter in den Durchgang zu quetschen, der für Familie B danach mehr oder weniger tabu war. Familie B war das relativ egal. Familie A nutzte den Raum zwischen den Häusern alleine.

Vor einigen Jahren starb Opa A. Nun zieht die ganze Familie A weg. Das Haus wird verkauft. Nachdem Familie A das Haus (aber nicht den Durchgang) ausgeräumt hat und weggezogen ist, war Familie B zum ersten Mal wieder im Durchgang. Das Dach war zusammengebrochen und lag auf etwa 1,5m hohen Müllbergen.
Familie B musste feststellen, dass Opa A Latten an die Fachwerkwand genagelt hatte, die das Dach gehalten haben. Darauf hat dann häufig Regenwasser gestanden. Die Balken müssen laut Fachmann teilweise ausgetauscht werden, weil sie rund um die „Nagelstellen“ weich geworden sind.
Opa A, der den Schaden letztendlich verursacht hat ist nicht mehr da. Familie A, der das Haus noch gehört sagt, es geht sie nichts an, was der Opa vor Jahren gemacht hat. Familie B hätte sich ja auch eher mal kümmern können. (Immerhin haben sie den Müll noch weggeräumt.)

Das stimmt zwar, aber Familie A wollte den Zwischenraum unbedingt alleine nutzen und Familie B wollte nicht an die Sachen der Familie A gehen… Anders wäre sie nicht an ihre Wand gekommen. Familie B hat auch nicht geahnt, was Opa A da gemacht hat, bzw. wie er das Dach befestigt hat.

Können die Erben des Opa A jetzt zur Zahlung des entstandenen Schadens (Balkenaustausch) verpflichtet werden? Entweder als Erben des Opas oder als Eigentümer des Hauses, an das ja angebaut wurde? Schließlich haben sie den Zwischenraum und das Dach - das Opa für sie gebaut hat - jahrelang genutzt.

Für Antworten Danke ich im Voraus!
LG
Tine

M.E. hat der neue Eigentümer des Grundstücks dieses mit allen Rechten und Pflichten erworben. Da der Durchgang zu beiden Häusern gehört, müssen die Kosten der Müllbeseitigung von beiden Parteien geteilt werden. Die Latten sind vom Eigentümer des jeweiligen beschädigten Hauses zu ersetzen.

Wenn die Erben von Opa A. Die Eigentümer sind, müssen diese mindestens zu 50% haften. Sollte nachweisbarsein von Familie B. Dass es eine Vereinbarung gegeben hat, die besagt, dass Familie A bzw. Opa A. diesen Weg zwischen den Grundstücken allein nutzt und Familie B. auf ihr Recht aber auch auf alle damit verbundenen Pflichten verzichtet, dann müsste vermutlich Familie A. haften und zahlen. Sollte aber nichts schriftliches Da sein, dann müssten Kosten vermutlich geteilt werden. Es wäre sicher möglich per Zeugen und Anwalt zu erkämpfen, dass Familie A.  zahlen muss, da bestimmt genug Leute da sein müssten, die darüber Bescheid wissen, wenn nicht, dann wie bereits oben erwähnt.

Viel Glück und eine gute Einigung.

Hallo!

Zwischen den Häusern befindet sich jeweils ein etwa 80 cm breiter Durchgang, der den Hauseigentümern je zur Hälfte gehört. Er wird jeweils auf beiden Seiten von einem Holztor versperrt. Das ist schon seit mehr als 30 Jahren so. …

Handelt es sich bei dem Streifen zwischen den Gebäuden um so eine Art Bauwich, wie das früher wegen des Brandschutzes üblich war als noch alles Fachwerk ohne Brandwände war?
Der war ja eigentlich grundsätzlich freizuhalten und nicht für irgendeine Art von Gebrauch bestimmt, oft wurden darüber auch frei endende Fallrohre entwässert.

Zudem müssen Eigentümer/Nutzungsberechtigte eines Grundstücks ihre baulichen Anlagen so einrichten, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft, auf dieses abgeleitet wird oder übertritt.
Genauer hat das jedes Bundesland im jeweiligen Nachbargesetz geregelt.

M.E. ist hier gegebenenfalls Opa A bzw. dessen Rechtsnachfolger (Erben also die Hausverkäufer) haftbar, da die Schadensursache ja nicht vom Käufer gesetzt wurde.

Wenn Opa A einfach ohne Wissen und Einwilligung der Eigentümer von Gebäude B Latten an deren Hauswand genagelt hatte, dürfte das womöglich sogar unter Sachbeschädigung fallen … samt den dadurch verursachten Folgeschäden.

Da der Schaden ja sicher nicht mit ein paar Hundert Euro zu beheben ist, wird es besser sein, sich einen Anwalt vor Ort zu suchen… (und bis der sich die Sache angeschaut hat erstmal nichts weiter zu verändern, hoffentlich wurden Fotos von der Bescherung gemacht bevor aufgeräumt wurde)

Gruß Rudi

Die Frage betrifft einen konkreten Fall. Die Beantwortung würde gegen die FAQ des Forums verstoßen. Bitte neu als abstrakten Fall formulieren.
Dennoch folgenden Hinweis: Aus dem Grundbuch könnte sich ein Gangrecht mit den Bestimmungen ergeben, die den Fall lösen könnten. Ferner muß der langjährige Ablauf nach Fakten durchleuchtet werden; vom Juristen natürlich, da es wegen der evtl. Mitverantwortung (Duldung auf Jahre hinaus) bedeutend werden könnte. Per Web geht das nicht!