Hallo,
wer weiß von euch,
welche Partei in einem Mietverhältnis den Fussbodenerstbelag stellen bzw zahlen und verlegen muss?
Wir haben ein unrenoviertes Haus gemietet, was ja nicht weiter tragisch ist, denn die Renovierung von Wänden ist legitim da ja jeder seinen eigenen Geschmack hat. Also hat es mich nicht weiter gestört „nackte“ Rigipswände vor zufinden, aber auch „nackte“ MDF-Verlegeplatte auf dem Fussboden?
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand da weiter helfen könnte.
Danke
Hallo,
wurde das denn nicht bei/nach Besichtigung mit dem Vermieter besprochen/vereinbart? Was steht denn im Mietvertrag?
Gruß,
sonicsearcher
Diese Frage bitte einem Mietrechtler stellen…
als Fußbodenprofi kann ich sie leider nicht beantworten.
M. f. G.
Hallo,
also grundsätzlich ist der Vermieter der Wohnung dazu gesetzlich verpflichtet einen Bodenbelag zu stellen. Welchen kann er nach Gutdünken wählen. Das kann auch ein billiger und hässlicher PVC-Boden sein.
Wünscht der Mieter einen anderen Bodenbelag, muss er ihn selbst bezahlen und verlegen. Achtung! Der Urzustand muss bei Einzug wieder hergestellt werden, also der Belag des Vermieters muss vom Mieter wieder verlegt, bzw. aufgedeckt werden.
Ob nun MDF als Bodenbelag gelten kann, bin ich überfragt. Es ist ja relativ weich und sicher nicht Absatz-Tritt-Sicher.
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.
Grüße!
Hallo,
ja leider kann der Vermieter die Wohnung ohne Bodenbelag zur Verfügung stellen, das ist absolut rechtens. Man kann solche Dinge höchstens im Vorfeld aushandeln. Aber in sehr beliebten Wohngegenden hat man da natürlich keine Verhandlungsbasis. Wenn das Haus allerdings schwer vermietbar ist, dann würde ich mal versuchen nachzuhandeln, ansonsten den Teppich oder das Laminat selber kaufen.
Viel Glück,
K.B.
Ich danke euch,
haben ja Laminat, PVC etc selbst verlegt.
Aber da es ja unser ist, können wir den dann mitnehmen bzw dann entsorgen