Wer muss Gasablesung vor Einzug zahlen?

Guten Abend an alle.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Wir ziehen Mitte diesen Monats in eine Wohnung. Nun steht diese aber seit Juni leer. Seither wurde aber dennoch ein wenig geheizt- damit die Wohnung nicht auskühlt und Feuchtigkeit ansetzt…

Nun würde jetzt ja keine Zwischenablesung stattfinden, da keine Vorgesehen ist.
Da mein Papa uns aber rät eine machen zu lassen ist nun die Frage, wer diese Bezahlen muss?
Der Vermieter oder wir? Der Vermieter meint, wir müssen zahlen, weil es eine Sonderablesung ist und wir so oder so die Kosten erst ab 1.12 zahlen müssen? Aber da können wir ja gar nicht sicher sein, wenn wir im nächsten Jahr die Abrechnung bekommen, dass es wirklich erst ab 1.12 gezählt wurde…
Denn ich habe ja keinen Vergleichwert für den Verbrauch, demnach könnte der Vermieter, wenn er fies ist uns die Heizkosten für die Monate in der die Wohnung leer war- auch auferlegen- wir würden es ja nicht belegen können.

Daher nun meine Frage: Ist es richtig, dass wir die Fiorma für die Gasablesung bezahlen müssen oder muss dies der Vermieter machen? Ist das irgendwo rechtlich geregelt?

Vielen Dank und ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Viele Grüße
Cloud

Hallo Cloud,

prinzipiell regelt sich die Heizkostenabrechnung in Deutschland nach der HKVO (Heizkostenverordnung). Diese geht rechtsgschäftlichen Vereinbahrungen vor, also nicht überfahren lassen.
Die Heizkosten sind für den Nutzungszeitraum und nach Verbrauch umlegbar. Die Zwischenablesung ist zur Abgrenzung also erforderlich. Der BGH hat in einem Urteil von 2008 die Übernahme der Kosten durch den Vermieter festgelegt, wenn im Mietvertrag nicht anders vereinbart wurde. Sollte sich Dein Vermieter gegen eine Zwischenablsung sperren, die Wasserzähler und Heizkostenvertiler bzw. die Wärmezähler selbst aufnemen. Nötig sind Geräte Nummer, Datum bei HKV das Zimmer dazu den Zählerstand. Wasser- und Wärmezähleranzeigen mit allen Kommastellen und die Maßeinheit dazu. Anleitungen zur Ablesung sind meist auf den Internetseiten der jeweiligen Abrechnungfirma zu finden. Auch rechtliche Hinweise sind dort zu finden. Bei der Selbstablesung und bei einem uneinsichtigen Vermieter einen Nachbarn oder anderen Zeugen dazunehmen.

Mit freundlichem Gruß

O. Hunger

Hallo Oswald,

vielen Dank für die Nachricht.
Gerade habe ich im Mietvertrag noch einmal geschaut.
Dort steht zum einen dass die Betriebskosten der Heizung auf den Mieter umzulegen sind/aufzuteilen sind.
Weiterhin steht dort, dass die Zwischenablesung bei AUSZUG vom Mieter bezahlt werden muss.
Vom Einzug hingegen steht dort nichts… ?!

Heißt das nun also, dass wir sagen können wir wollen diese Ablesung haben aber wir bezahlen die nicht.
Was kann mir im schlimmsten Falle passieren?
Wie sage ich dem Vermieter das?

(Ist das erste Mal dass ich eine solche Angelegenheit zu klären habe).

Oder tatsächlich bei Schlüsselübergabe alles selbst ablesen mit einem Zeugen dabei, der mir dann auch unterschreibt dass er dabei war?
Was mache ich dann mit den abgelesenen Daten?

Viele Grüße

Hallo Cloud,

bei unserem Energieversorger kann man das über das Internet selber machen. Frag doch einfach mal nach ob das bei deinem auch geht.

Grüße
Trike