Hallo!
Ein unverheiratetes Paar kauft zu je 1/2 ein Haus für 210.000 Euro. Für die Bank wird eine Grundschuld über 150.000 Euro bestellt.
Die Mutter der Frau will der Frau für das Haus ein zinsloses Darlehen geben, das im Fall des Todes der Mutter zum Erbe der Frau gehören soll. Es wird nicht als Schenkung bezeichnet, falls die Mutter das Geld doch nochmals benötigen sollte (Heimkosten o.ä.). Für dieses Darlehen soll nun auch eine Grundschuld bestellt werden. Da das Darlehen jedoch NUR auf die Frau lauten soll stellt sich die Frage, ob nur die Frau die Grundschuld bestellen kann oder ob auch der männliche Hausbesitzer die Grundschuldbestellung mit unterschreiben muss?
Welche andere Möglichkeiten gibt es, um das Darlehen zu sichern? Ist dies auch mit Abtretung eines Lebensversicherungsvertrags möglich und muss dies notariell erfolgen oder reicht eine „private“ Abtretung innerhalb eines „privaten“ Darlehensvertrages aus?
Danke für eure Antworten
Hallo,
grundsätzlich kann das Guthaben aus einer Lebensversicherung als Sicherheit abgetreten werden; man könnte wie folgt vorgehen: schriftlicher Darlehensvertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer, Vertrag beinhaltet als Sicherheit das Guthaben aus der Lebensversicherung; der Versicherungsnehmer informiert die Versicherung, dass er das Guthaben aus der Lebensversicherung an den Darlehensgeber abgetreten hat und bittet um Bestätigung der Versicherung, dass die Abtretung von der Vers. anerkannt ist.Die vorhandene Police sollte zudem an den Darlehensnehmer übergeben werden und die Vers.gesellschaft ebenfalls informiert werden, dass die Police übergeben wurde. Dies hat für den Darlehensgeber den Vorteil, dass der Darlehensnehmer nunmehr die Versicherung nicht nochmals abtreten oder beleihen kann und bei Fälligkeit der Versicherung tatsächlich an den Darlehensgeber ausbezahlt wird. (Abtretungsformulare gibt es bei den Versicherer).
si