Liebe/-r Experte/-in,
mein 11-jähriger Sohn hat im Nachmittagsbereich seiner Schule (Betreuung durch Sozialpädagogen)eine Glasscheibe zertreten, nachdem er eine Viertel Stunde von einem der Betreuer im Schwitzkasten gehalten wurde. Es muss betont werden, dass das nicht geschehen wäre, wäre nicht dieser rohe Akt von Gewalt angewandt worden. Jetzt wurde mir eine saftige Rechnung präsentiert.
Frage: Muss in solchen Fällen die Schule haften, da das Kind nicht meiner Aufsichtspflicht oblag? Und falls nicht, würde meine Haftpflicht das bezahlen?
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
derjesus
Hallo derjesus,
eine Haftung setzt immer ein Verschulden voraus. Ob dieses deinem Sohn anzulasten ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Es ist die Frage, ob du hier überhaupt aufsichtspflichtig in der Schule bist, oder doch nicht eher die Pädagogen.
Die meisten Haftpflichtversicherungen schließen Schäden aus, für die andere Versicherung aufkommen würde (z.B. Hausrat- bzw. Gebäudeversicherungen, über die Glasschäden mit abgedeckt werden könnten).
Leite die Unterlagen an deine Haftpflichtversicherung zur Prüfung weiter, denn die kommen nicht nur für Schäden auf, sondern lehnen auch unberechtigte Ansprüche ab.
Gruß Angelika
Liebe Abgelika,
vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Hier bin ich mir leider auch unsicher. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht lag hier nicht vor, da der Pädagoge anwesend war. Aus versicherungstechnischer Sicht lag die Schuld sicher bei meinem Sohn. Dennoch sehe ich das Halten im Schwitzkasten als Provokation (und auch Körperverletzung) an und das Eintreten auf die Scheibe als eine Reaktion darauf. Frage ist, ob hier die Haftpflicht greifen würde oder die Schuld beim Pädagogen liegt.
Werde den Schaden dennoch melden (danke für den Hinweis!) und lasse die Schuld frage dort klären.
lg
derjesus
Hallo,
da es sich hier um eine rechtliche Angelegenheit handelt, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, der dann auch ggf. gegen andere „Schuldige“ vorgehen kann.
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
meine empfehlung:
den schaden der eigenen haftpflichtversicherung melden, wie er sich zugetragen hat.
diese prüfen, ob eine haftung ihrerseits gegeben ist und lehnen ggfs. die forderungen ab. auf sie kommen keine kosten zu.
normalerweise muss die glasversicherung des gebäudeeigentümers für den schaden (zuerst) aufkommen.
viele grüße
Sehr geehrter Experte,
vielen Dank für die Antwort. Leider hängt an der Angelegenheit einiges dran. So ist die zerbrochene Scheibe nur ein Randproblem. Darüberhinaus will mein Sohn gern auf der Schule bleiben, weshalb ich hier gern ohne Anwalt auskommen würde, da ein derart aggressives Vorgehen hier nicht konstruktiv wäre. Hieran wird bereits gearbeitet. Dennoch wüsste ich gern, wie die rechtliche Lage speziell in diesem Problem ist. Dennoch lieben Dank für den Rat!
LG
derjesus
Vielen Dank. Meldung an Versicherung ist raus.
LG
derjesus
Sollte sie wirklich eine Viertel Stunde im Schwitzkasten gehalten worden sein, so erstatte erst mal eine Anzeige wegen Körperverletzung.
Zur Haftung: Sollte das Stimmen, so könnte man es im entferntesten unter der Notwehrhandlung sehen. Ihr sohn darf dann die Scheibe der Schule sogar eintreten. So lange es kein Notwehrexzess vorliegt, dürfte ihr Sohn nicht haften.
Jetzt aber mal unter Erwachsenen: Haben Sie das Gespräch mit dem Lehrer gesucht? Ich kann mir das nicht vorstellen. Sie sollten nicht alles glauben, was Sie von Ihrem Kind hören. Eine viertel Stunde? Warum? Wenn man Ihren Sohn z.B. aus einer Schlägerei raus gezogen hat und er nicht aufgehört hat, so fällt dies unter die Nothilfe und der Pädagoge darf, ja muss sogar ihren Sohn in den Schwitzkasten nehmen. Er darf nicht zuschauen, wenn er einen Mitschüler schlägt. (Nur als Beispiel). Natürlich nur so lange, wie erforderlich, sonst macht er sich auch des Exzesses schuldig. Aber im Schwitzkasten kommen einem schon 1 Minute wie eine Ewigkeit vor.
Also: Reden Sie erst mal mit dem Pädagogen. Keiner macht das einfach mal so, meine Frau ist selbst Pädagogin. Und danach sollten Sie nochmal ein klärendes Gespräch, vielleicht zu Dritt, mit Ihrem Sohn abhalten.
Grundsätzlich haften Sie für Schäden, die Ihr Sohn anrichtet. Ihre Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden aber.
Wenn der Erzieher Ihrem Sohn einen Schaden zufügt, haftet auch er dafür.
Hallo,
es tut mir leid, aber die rechtliche Situation kann ich nicht bewerten.
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
Dennoch danke für die Rückmeldung.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Gespräch mit den Lehrern ist schwierig. Uns ist klar signalisiert worden, dass mein Sohn an der Schule nicht erwünscht ist und ich habe nicht den Eindruck, dort ernst genommen zu werden. Klar glaube ich nicht alles, was mein Kind sagt. Aber die Info über den Schwitzkasten kam von Pädagogen selbst. Mein Sohn verteidigt ihn sogar noch und versucht es runterzuspielen. Er wollte nach einer (von den Pädagogen unbeachteten) längerwährenden Provokation eines anderen Schülers aus den Räumlichkeiten rennen und wurde eben da in den Schwitzkasten genommen. Daraufhin ist mein Kind ausgeflippt. (bei Interesse siehe auch http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..)
Bin auch eine Pädagogin und konnte mich aus der eigenen Praxis vergewissern, wie man an weiterführenden Schulen mit unliebsamen Schülern umgeht. Gerade deshalb wüsste ich gern, wie die rechtliche Lage ist.
Ich fand Ihre Antwort dennoch sehr hilfreich. Danke.
derjesus
Haftpflicht zahlt!
aber die Schule würde ich trotzdem mit ins Boot nehmen und um Zahlung bitten… ob das aber Ihrem Kind hilft weis ich nicht…!
MfG Thomas Wolter
Sehr geehrter Herr Woltern,
danke für Ihre Antwort. Gibt es da gesetzliche Vorgaben? Irgendwelche Paragraphen? Wo sind diese Nachzulesen?
Klar hilft es dem Kind nicht, aber da hängt ein ganz langer Rattenschwanz dran, inklusive Missachtung des Schulrechts und am Ende auch der Menschenwürde. Mir ist schon sehr geholfen, wenn ich mir zumindest nicht darüber den Kopf zerbrechen muss, wie ich das Geld aufbekommen kann, das die Tausender-Marke sprengt… Und alles muss man sich ja auch nicht gefallen lassen.
Einen schönen Tag wünsche ich Ihnen!
derjesus
ich würde es komplett über die Haftpflicht machen lassen die einem auch behilflich ist bei rechtlichen Fragen!!!
viel Erfolg
sehr geehrter Anfragender, zu dieser „unglaublichen“ Geschichte kann ich zunächst anraten, mit der Schule ein Gespräch zu suchen. Die Schule kann hier durchaus Schadenerstz fordern. Es liegt keine Notwehr des Kindes vor, allerdings wenn der 11-jährige aus Wut zugetreten hat, steht auch Vorsatz im Raum. Das Beschädigen von Gegenständen ist rechtlich in soweit keine angemessene oder rechtfertigende Reaktion auf ein möglicherweise fehlerhaftes Verhalten des Lehrers.
mfG Versifa
Vielen Dank für die Antwort,
die Geschichte wurde nach einem Gespräch nur noch „unglaublicher“. Und das ist nicht nur meine Einschätzung, sondern auch die anderer am Gespräch Beteiligten. Ein Halten im Schwitzkasten ist kein „möglicherweise fehlerhaftes Verhalten des Lehrers“, sondern eine Nötigung an der Grenze zur Körperverletzung. Sollten Sie mein Anliegen nicht ernst nehmen oder es mir nicht abkaufen („unglaublich“), möchte ich Sie innigst bitten, eine Antwort zu unterlassen.
Sehr geehrter Anfragender, die Haftungslage hatte ich dargelegt. Unabhängig davon ist die Handlung des Sozialpädagogen auch von mir verurteilt worden, und das mit den gewählten Worten. mfG Versifa