Hallo,
Für einen Umzug benötigte Person A ein Auto mit Anhänglerkupplung.
Person A hat von einem guten Bekannten das Auto geliehen.
Durch einen noch unbekannten Grund ist während der Fahrt der Wagen
Hinten ausgebrochen und gegen eine Laterne geprallt. Totalschaden.
Die Vermutung zur Unfallursache eines Kfz-Mechanikers lautet:
Wahrscheinlich technischer Defekt, da Person A ordnungsgemäß gefahren ist und ABS etc. nicht angesprungen ist. Außerdem hat Person A nach dem Unfall erfahren, dass der Wagen nicht mehr verkehrstauglich war, d.h. alle 4 Reifen hatten kein Profil mehr. Des weiteren hat Person A nach dem Unfall erfahren, dass das Auto nur Haftpflichtversichert war und das die Haftpflichtversicherung ausschließlich auf den Halter zugelassen ist.
Somit hätte der Fahrzeughalter das Auto nicht verleihen dürfen, da er über die Reifen und die Haftpflichtversicherung Bescheid wusste, Person A aber nicht darauf hingewiesen hat.
Person A wollte sofort für den Schaden aufkommen. Nach Schätzungen hatte das Auto einen Wert von ca. 3.500 Euro und die Laterne würde noch mal 1.500 Euro kosten. Diesen Betrag wollte Person A dem Autohalter dann sofort auszahlen.
Der Fahrzeughalter sieht die Sache aber natürlich anders. Er möchte gerne 7.000 Euro für das Auto plus die 1.500 Euro für die Laterne.
Nun führte die ganze Sache natürlich zu einem großen Streit.
Meine Frage nun, wäre Person A rechtlich überhaupt dazu verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, da der Unfall durch einen technischen Defekt und durch die Verkehrsuntauglichkeit passiert ist??
Ich wäre dankbar für jede Antwort.