Wer muss haften?

Hallo,

Für einen Umzug benötigte Person A ein Auto mit Anhänglerkupplung.
Person A hat von einem guten Bekannten das Auto geliehen.
Durch einen noch unbekannten Grund ist während der Fahrt der Wagen
Hinten ausgebrochen und gegen eine Laterne geprallt. Totalschaden.
Die Vermutung zur Unfallursache eines Kfz-Mechanikers lautet:
Wahrscheinlich technischer Defekt, da Person A ordnungsgemäß gefahren ist und ABS etc. nicht angesprungen ist. Außerdem hat Person A nach dem Unfall erfahren, dass der Wagen nicht mehr verkehrstauglich war, d.h. alle 4 Reifen hatten kein Profil mehr. Des weiteren hat Person A nach dem Unfall erfahren, dass das Auto nur Haftpflichtversichert war und das die Haftpflichtversicherung ausschließlich auf den Halter zugelassen ist.
Somit hätte der Fahrzeughalter das Auto nicht verleihen dürfen, da er über die Reifen und die Haftpflichtversicherung Bescheid wusste, Person A aber nicht darauf hingewiesen hat.
Person A wollte sofort für den Schaden aufkommen. Nach Schätzungen hatte das Auto einen Wert von ca. 3.500 Euro und die Laterne würde noch mal 1.500 Euro kosten. Diesen Betrag wollte Person A dem Autohalter dann sofort auszahlen.
Der Fahrzeughalter sieht die Sache aber natürlich anders. Er möchte gerne 7.000 Euro für das Auto plus die 1.500 Euro für die Laterne.
Nun führte die ganze Sache natürlich zu einem großen Streit.
Meine Frage nun, wäre Person A rechtlich überhaupt dazu verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, da der Unfall durch einen technischen Defekt und durch die Verkehrsuntauglichkeit passiert ist??

Ich wäre dankbar für jede Antwort.

Servus!

Da muss ein Sachverständiger ran, wie soll man aus der Ferne was dazu sagen können?

Vom rechtlichen Standpunkt nur soviel: Für die Reifen ist (auch) der Fahrer verantwortlich, denn dieser muss sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs überzeugen.

Meine Frage nun, wäre Person A rechtlich überhaupt dazu
verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, da der Unfall durch

Ich bin, wie schon verschiedentlich hier erwähnt, kein Jurist, aber aus meiner Schadenregulierungspraxis heraus vermute ich, dass der Fahrzeughalter den Fahrer nicht in Regreß nehmen kann. Mein Vorredner hat zwar Recht, dass auch der Fahrer für die abgefahrenen Reifen verantwortlich zu machen ist, aber ausgerechnet der Fahrzeughalter kann sich darauf nicht berufen, denn dieser Umstand muß ihm auch bekannt gewesen sein.

Da wir diese Konstellation schon mehrfach hier hatten, wäre es interessant von einem Juristen zu erfahren, unter welchen Umständen ein Fahrzeughalter einen Fahrer nach einem verschuldeten Unfall zur Kasse bitten kann. Außer Vorsatz fällt mir hierzu absolut nichts ein.