hallo, ich habe mir meine schneidezähne reparieren lassen, die mir nach einem arbeitsunfall abgebrochen sind. nun ist aber ein schneidezahn, nachdem ich in einem apfel gebissen habe, wieder an derselbe stelle abgebrochen. die kunststofffüllung habe ich bezahlen müssen, 70euro. ist ja logisch, aber wenn der zahn dann wieder abbricht, dann ist das nicht lustig. wer kommt dafür auf? muß ich das jetzt nochmals bezahlen? oder haftet hierfür nun der zahnarzt? kann mir jemand helfen? ist ja nicht so, das ich nicht will das es gemacht wird, aber ich bin der meihnung, das wenn man schon eine teure füllung bekommt, das diese dann auch lange halten sollte. hat der zahnarzt, vielleicht gefuscht? oder liegt es an meinem apfel? ach man, das ist eine echt schwierige situation. helft ihr mir bitte weiter. ich danke euch allen im vorraus.
Guten Morgen
woher begründete der Zahnarzt die Zuszahlung für einen Eckaufbau? Privat versichert? Wenn nein.=
Steht auf der Rechnung drauf ob es sich um eine reine private Füllung handelt oder gibt es eine *Zuzahlung* von der Krankenkasse? Also eben nur ein Eigenanteil?
Gruß
hallo, danke erstmal für deine antwort. nein ich bin nicht privat versicchert. ja es ist ein eigenanteil. die kk übernimmt die andere hälfte. aber das ist ja egal, denn wenn ich mir ein zahn reparieren lasse, dann erwarte ich, wenn mir der za eine kunststofffüllung rein tut, das das dann auch hält. und nicht wenn ich in einem apfel beiße, das der zahn dann an derselbe stelle ( also die kunststofffüllung ) wieder rausbricht. ich meine mir geht es ja nicht um das geld, jedoch ist es ärgerlich, das die füllung nur ein paar tage gehalten hat. der za hat mich extra gefagt, ob wir eine füllung nehmen die gut ist, oder eine die besser ist. ich habe mich für die bessere variante entschieden, die dann auch ein wenig teurer war. mir ging es dabei um die qualität und nicht um den preis. wenn es aber dann nicht hält, denke ich das der za seine arbeit zwar gut gemacht hat, aber nicht gut genug. oder warum hält so eine füllung nicht. und wer kommt diesmal für die kosten auf? muß ich die füllung jetzt noch einmal bezahlen, oder haftet hierfür der za?
ich weiß nicht wie viel vom Zahn die Füllung ausmacht, aber ab einer bestimmten Größe reicht eine Füllung ohne zumindest ein parapulpäter Stift nicht aus. Da diese sozusagen nur angeklebt werden und grad an den Fronzähnen nicht genügend Auflägefläche aufweisen.
Je nach Größe wäre sogar eine Krone indiziert, wenn es sich wie du geschildert hast um einen Arbeitsunfall handelt zahlt die BG.
Und bei Frontfüllungen ist das normale abbeissen nicht mehr so indiziert, klar weil es kein ganzes Stück mehr ist sondern in dem Fall nur geklebt.
hallo, es ist nur eine kleine ecke die herraus gebrochen ist. arbeisunfall ja, aber das problem ist, das ich diesen nicht gemeldet habe. was ich jetzt total bereue. nun nochmal zum schneidezahn : da ist eine kleine ecke herraus gebrochen, die mit einer künststofffüllen wieder ersetzt ( geklebt ) wurde. nachdem ich dann aber ein apfel gegessen habe, ist die füllung ( ecke die geklebt wurde ) wieder rausgebrochen. die rechnung wurde schon beglichen, das ist ja selbstverständlich. aber gibt es hierfür eine garantie? denn wenn ich ein fernseher kaufe, der nach einem tag kaputt geht, habe ich auch garantie drauf. ist das bei zähnen ( in dem fall bei kuststofffüllungen ) nicht dasselbe?
Ja 2 Jahre sind drin, das nur weil auch was mit der Kasse verrechnet wrude.
Servus Wetti,
was hältst Du davon, Deine Frage erst einmal an Deinen ZA zu stellen? Es ist doch sehr gut möglich, dass er die Ecke einfach noch einmal macht und Dir sagt, was Du von jetzt an mit Äpfeln, Kohlrabi und Karotten tun solltest.
Ich fürchte nämlich, dass Lucia mit ihrem ‚Garantieversprechen‘ nicht unbedingt richtig liegt.
Das Beispiel mit dem Fernseher stimmt deshalb nicht, weil die Lieferung eines Werkstücks einem anderen Recht unterliegt und in ‚Dienstverträgen höherer Ordnung‘ (das sind zahn/ärztliche Behandlungen rechtlich) eine Gewährleistung nicht vorgesehen ist. Ausnahme: sogenannte Kassenfüllungen, für die eine eigene 2-jährige Gewährleistung als Sonderrecht gilt. Das mögliche Rechtsproblem besteht in der Frage, ob Deine Füllung mit der Zuzahlung nicht zur Privatleistung geworden ist, womit die Gewährleistungspflicht wegfiele.
Gruß
Kai Müller
. Das mögliche
Rechtsproblem besteht in der Frage, ob Deine Füllung mit der
Zuzahlung nicht zur Privatleistung geworden ist, womit die
Gewährleistungspflicht wegfiele.
Desshalb auch meine erste Frage ob es als kom. privat deklariert wurde oder ob die Kasse bei ist…
Gruß
Kai Müller
Hallo Lucia
ich weiß nicht wie viel vom Zahn die Füllung ausmacht, aber ab
einer bestimmten Größe reicht eine Füllung ohne zumindest ein
parapulpäter Stift nicht aus. Da diese sozusagen nur angeklebt
werden und grad an den Fronzähnen nicht genügend Auflägefläche
aufweisen.
Bei den heutigen „Klebemöglichkeiten“ braucht man definitiv keine
parapulpären Stifte mehr. Die Klebeflächen reichen aus, außer vielleicht wenn der Zahn auf Gingivaniveau abgebrochen ist.
Viele Grüße christian