Wer muß in einem Mietshaus räumen und streuen?

Hallo!
ich bin neu in ein Mietshaus eingezogen, hier wohnen 12 Mietparteien. Jetzt kommt der Winter und bald liegt wieder Schnee. In unserem Mietsvertrag steht nichts vom Winterdienst. Wer muß in so einem großen Mietshaus im Winter räumen und streuen? Danke für ihren Rat.

Auch hallo, wenn nichts im Mietvertrag steht hat normalerweise der Hauseigentümer dafür zu sorgen das der Fußweg zwischen7.00 Uhr und 22 Uhr gräumt und mit abstumpfenden Mitteln gestreut wird. So kenn ich das zumindest.
Gruß Natternkopf

In unserem Mietsvertrag steht nichts vom Winterdienst.

Wer muß in so einem großen Mietshaus im Winter räumen und
streuen?

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Hallo,

in der Regel streut und räumt in einem Mehrfamilienhaus derjenige, der die Kehrwoche hat. Sollte es einen Hausmeister geben, so dürfte der das übernehmen.
Der sicherste Weg jedoch ist sicher, beim Nachbarn zu fragen, wie das in dem Haus gehandhabt wird.

Gruß Greta

Moin moin,

das muss die Hausverwaltung klären.
Meistens macht es der Hausmeister oder eine beauftragte Firma!

mfg

www.Gartenexperte.de

Hallo,
normalerweise ist der Hauseigentümer, dafür zuständig. Er kann diese Arbeiten aber vergeben, z.B. an eine externe Firma. Er kann aber auch die Mieter in die Pflicht nehmen. Meines Wissens nach, muß das dann aber im Mietvertrag geregelt sein. Darum würde ich sagen: Den Mietvertrag genau durchlesen und gegebenenfalls beim Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt nachfragen.

Alles Gute

Hallo Frau Posh,
wenn im Mietvertrag nichts vermerkt ist sollte ein Hinweis in der Hausordnung zu finden sein. Üblich sind auch Regelungen ähnlich der Flurwoche / Wechselweise Räumen. Sollte ein Hausmeister vorhanden sein, ist nicht umbedingt sichergestellt das dieser den Winterdienst übernimmt. Das Gespräch mit den Nachbarn wird die einzig produktive Informationsquelle sein.

Gruß
Patrick

Hallo,
ich bin etwas verwundert über diese Frage,gewöhnlich teilen sich die Parteien untereinander den Winterdienst auf,sofern es um Zugänge zu Mülltonnen,Eingänge und Bürgersteige & dergleichen geht,oder es wird ein Hausmeisterunternehmen beauftragt (Vorsicht: nicht billig!)Wie wäre es,einfach mal bei den Parteien anzufragen, wie es gehandhabt wurde?
MfG,
C.Last

Der Vermieter!..

Hallo und guten Tag,
melde mich erst heute, hatte bis dato keine Zeit, sorry !

Also, mit dem Winterdienst ist es immer so eine Sache:
1.) wenn im Mietsvertrag nichts näher geregelt ist, ist zuerst immer der Vermieter zuständig.
2.) bei den anderen Hausbewohner nachfragen, wie es bis dato geregelt ist !! Fragen kostet nichts.
3.) Der Vermieter ist verpflichtet den Winterräumdienst zu organisieren oder auf bestimmte Mitbewohner zu übertragen, ggf. gegen Kostenerstattung,
hier z.B. den Hausmeister oder externe Anbieter, Kosten werden dann umgelegt.
4.) sollte keine Punkte zutreffend sein, beim Vermieter nachfragen und im mitteilen wenn keine Regelung zutreffend sein sollte, das eine Haftungspflicht abgelehnt wird.

Sollten noch Fragen offen sein, bitte melden.
Danke und Grüße
Hausgem. Eusk.

Hallo Hilde Posh !
In einem Mehrparteienhaus gibt es ja auch einen Treppenhausreinigungsplan , oder vielleicht sogar einen Benutzerplan für gemeinsam genutzte Waschküche. So sollte auch ein Schneeräum-und Streuplan ausgehägt sein. Wenn jemand nicht in der Lage ist , diese schwere Arbeit zu tun , muss er einen Räumdienst beauftragen oder einen zuverlässigen Freund fragen.
Hoffentlich sind Ihre Mitbewohner vernünftig.
Viel Glück!
Unddiekois

Hallo,
normalerweise ist der Hauseigentümer, dafür zuständig. Er kann diese Arbeiten aber vergeben, z.B. an eine externe Firma. Er kann aber auch die Mieter in die Pflicht nehmen. Meines Wissens nach, muß das dann aber im Mietvertrag geregelt sein. Darum würde ich sagen: Den Mietvertrag genau durchlesen und gegebenenfalls beim Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt nachfragen.

Alles Gute.