Hallo!
Folgendes:
Zwei Personen sind seit Jahren geschieden. Die Frau hat neu geheiratet, dadurch muss der Mann ihr keinen Unterhalt mehr zahlen. Jetzt muss die Frau dadurch aber den noch offenen Kredit, der gemeinsam während der Ehezeit aufgenommen wurde, mit bedienen. Das lehnt sie aber schriftlich ab. Deswegen hat der Mann einen RA beauftragen müssen.
Wer muss nun für die entstehenden Rechtsanwalts- und evtl. Gerichtskosten aufkommen? Wie gesagt, die Frau weist alle Forderungen von sich und ist nicht bereit sich zu beteiligen.
Wenn es zum Rechtsstreit kommt, der Verlierer.
Gruß!
Horst
Ich bin zwar kein Jurist, aber der Fall sieht mir sehr danach aus, dass die Frau einen Rechtsstreit verlieren würde. Damit hat sie auch die Kosten zu tragen.
Wenn es zum Rechtsstreit kommt, der Verlierer.
Auch vorher, denn wenn sich die Frau weigert, Zahlungen zu leisten, zu denen sie verpflichtet ist, setzt sie sich damit in Verzug und hat die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
Bist Du Dir da sicher?
Ja
Vielleicht liegt die Ungewißheit hier:
Kredit, der gemeinsam während der Ehezeit aufgenommen wurde
War mir nämlich nicht klar, ob die Ehefrau mit unterschrieben hat oder ob der Kredit einfach während der Ehe aufgenommen wurde und doch nur vom Mann…
Das wäre wohl ein Unterschied.
Gruß!
Horst
Nein, der Kredit wurde von beiden unterschrieben und wurde auch zur Unterhaltsberechnung herangezogen.
Danke für die Antworten!
Gruß!