Mietvertrag:
§1 Vertragsgegenstand: …Einbauküche… . Wird ausschließlich zur privaten Nutzung überlassen.
§10 Sonstige Vereinbarungen: Die Einbauküche samt allen elektrischen Geräten wird dem Mieter unentgeltlich überlassen. Es wird deshalb vereinbart, dass der Mieter alle Reparaturen bzw. Instandsetzungen an den elektrischen Geräten in Eigenregie und auf eigene Kosten vornimmt. Gleiches gilt für Ersatzbeschaffungen.
Derzeitiger Stand: Es wurde festgestellt, dass der (etwa 12 Jahre alte) Geschirrspüler nicht mehr funktioniert. Der Vermieter meinte bereits, falls eine neue angeschafft werde, wir diese bezahlen müssten. Wie ist die Rechtslage?
Meiner Meinung nach ist die Klausel unwirksam, da kein Höchstsatz bzw. kein Jahreshöchstsatz vereinbart wurde. Und soweit ich gelesen habe sind Ersatzbeschaffungen immer vom Vermieter zu bezahlen.
Ich bitte um Hilfe. Danke.
Hallo, ich meine der Vermieter kann die Küche ausschliessen, wenn sie unentgeltlich überlassen wurde und nicht im Mietpreis kalkuliert wurde.
Bin mir aber nicht ganz sicher, ich habe solche Vereinbarungen noch nie getroffen. Wenn sie genaues wissen, teilen sie es doch auch mir mit. Viele Grüße
Die Regelung klingt eindeutig. Wenn Sie so etwas unterschreiben, dann sind Sie in dem Umfang, in dem Sie sich verpflcitet haben, für die Sache (Kücheneinrichtung) verantwortlich.
die klausel ist wirksam
aber die Reparaturklausel kann doch nicht rechtens sein oder?! Sonst könnte man ja alle Geräte unentgeltlich überlassen und dann müsste alles immer der Mieter bezahlen.
Hi
kann ich dir abschließen auch nicht beantworten, das sicherlich das mit der Höchstgrenze wie du Sie genannt hast zum tragen kommt andereseit ist es sicherlich unsinnig einen 12 Jahren alten Geschirrspüler durch eine Reparatur erneut für 14 Tagen ein Leben ein zu hauchen. Auch geht sicherlich nicht Neu für Asbachuralt. Ich habe dieses inzwischen folgendermaßen geregelt. Wenn alt kaputt wird von mir nicht mehr ersetzt. Also mein Mieter muß dann ran wenn er einen Geschirrspüler möchte. Sonst habe ich auch das gemaule das das Gerät leider nur Energieefiziensklasse a und nicht AAA hat und mein Mieter zu viel zu zahlen hat. Ist sicherlich ne ganz ungute Konstellation.
Gruß Peter