Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Wer muss Kirchensteuer bezahlen, welche bedingungen müssen gegeben sein damit man
Kirchensteuer bezahlen muß? Kann die Kirchensteuer nachgefordert werden, wenn ja für welchen Zeitraum

Grüß dich,

Kirchsteuer zahlen all diejenigen die eingetragene Mitglieder einer Kirchengemeinschaft sind.
Wenn Du also entweder Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche bist.

Man wird als Kind zum beispiel automatisch Mitglied der evangelischen Kirche wenn man konfirmiert wird. Mit der Konfirmation tritt man in die Kirche ein.
Sobald man dann einen lohnsteuerpflichtigen Job hat, wird die Kirchensteuer automatisch jeden Monat von deinem Gehalt abgeführt.
Die Bemessungsgrundlage für die Steuer ist nämlich die Lohnsteuer.

Zu Nachforderungen kann es eigentlich nicht kommen. Denn entweder Du bist in der Kirche oder nicht. Entweder arbeitest Du lohnsteuerpflichtig oder nicht.
Wie das nun ist wenn Du für mehr als 400 € im Monat irgendwo schwarz arbeitest weiß ich nun nicht, aber das ist ja auch nicht zu empfehlen :wink:

Grüße.

Hallo, wenn Du nicht gearbeitet hast, brauchst Du auch keine Kirchensteuer leisten, wenn Du arbeitest wird dir diese automatisch vom Lohn/Gehalt abgezogen von jedem Bürger.
Solange du nicht aus der Kirche austritts zahlst du also.
Austreten würde ich allerdings solange nicht, falls du in „Weiss“ heiraten möchtest oder deine Kinder taufen lassen möchtest.
Austreten kannst du gebührenfrei beim zuständigen Amtsgericht.
Gruß Gaby

Moin,

neben den Mitgliedern der „normalen“ Kirchen, müssen ungerechtfertigterweise auch Arbeitslose Kirchensteuer zahlen, ob sie Mitglied einer Kirche sind oder nicht. Dies wird damit begründet, dass der Verwaltungsaufwand für eine Differenzierung zu groß ist. Leider sind bislang alle Einsprüche vor Gericht gescheitert.

Die Hürde zum Austritt ist oft durch eine (Straf-)Gebühr erhöht worden, s.:

http://www.kirchenaustritt.de/info/

Gruß Volker

Wirkung der Konfirmation auf Steuerpflicht
Servus,

wie schaut es denn aus bei Leuten, die qua Geburtenregister bei den Behörden als evangelisch geführt, aber nicht konfirmiert sind?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

wenn Du arbeitest wird dir diese
automatisch vom Lohn/Gehalt abgezogen von jedem Bürger.

wie schaut das denn aus bei Leuten, die im Geburtenregister nicht als einer Kirche zugehörig geführt bzw. sich bei Zuzug aus einem Land wie z.B. Frankreich, wo bei den Behörden keine Religionszugehörigkeit dokumentiert wird, bei ihrer ersten Anmeldung in Deutschland nicht als einer Kirche zugehörig haben registrieren lassen?

Welche Kirchenzugehörigkeit wird da „automatisch“ in ELStAM unterstellt?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Charakter von Gebühren
Servus,

wenn ich einen Grundbuchauszug amtlich beglaubigen lasse: Ist die dafür erhobene Gebühr auch eine Strafgebühr? Wodurch unterscheidet sie sich von der Gebühr für den Kirchenaustritt?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder
- zahlt zur Strafe dafür, dass er ab und zu eine Reise macht, Visagebühren -

gekommen ist!
Wer aus der Kirche austritt bekommt dazu ein Dokument der Behörde.
Dieses sorgfältig aufzubewahren ist dringend angeraten, denn beide Kirchen haben in der Vergangenheit über die Finanzämter Nachforderungen an Nichtkirchenmitglieder gerichtet. Das geschah ziemlich bald nach der Wiedervereinigung verstärkt.
Damit hatten die nichtgetauften und gejugendweihten ehemaligen DDRler ein Problem an der Backe.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/…
MfG ramses90

Hallo

Die Hürde zum Austritt ist oft durch eine (Straf-)Gebühr
erhöht worden, s.:

Die Strafgebühr kannst du dir ja von den Eltern holen, die waren schliesslich so deppert, ein Dauerabo für ihr Kind abzuschliessen.

28 DM halte ich für einigermassen angemessen für eine amtliche Beglaubigung/Dienstleistung.

Grüße,
.L

Servus,

Damit hatten die nichtgetauften und gejugendweihten ehemaligen DDRler ein Problem an der Backe.

welches Problem hatten die? Wenn jemand nie Mitglied einer Kirche war, ergo auch nicht austreten konnte, wie sollte er da seinen Austritt belegen können?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo

Damit hatten die nichtgetauften und gejugendweihten ehemaligen DDRler ein Problem an der Backe.

welches Problem hatten die? Wenn jemand nie Mitglied einer
Kirche war, ergo auch nicht austreten konnte, wie sollte er da
seinen Austritt belegen können?

Da ist er im Eifer über das Ziel hinaus geschossen. Für wen die Kirche einen Beleg der Kirchenzugehörigkeit hat (üblicherweise ab der Taufe), der muss dann das Gegenteil beweisen. Wer nie in der Kirche war - für den die Kirche keinen Beleg hat - hat nicht zu befürchten, muss seinen Austritt nicht belegen.

Grüße,
.L

Hallo

Die Hürde zum Austritt ist oft durch eine (Straf-)Gebühr
erhöht worden, s.:

Die Strafgebühr kannst du dir ja von den Eltern holen, die
waren schliesslich so deppert, ein Dauerabo für ihr Kind
abzuschliessen.

Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage und/oder Gerichtsurteile?

Greetz
Der Kater

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Moin,

wenn ich einen Grundbuchauszug amtlich beglaubigen lasse: Ist
die dafür erhobene Gebühr auch eine Strafgebühr?

Nein.

Wodurch
unterscheidet sie sich von der Gebühr für den Kirchenaustritt?

In beiden Fällen wird die Gebühr für die Dienstleistung erhoben, insofern o.k.

Wenn ich alle meine Gedanken dazu aufführe, wirds sehr lang. Also ganz kurz, meiner Meinung nach soll durch diese Gebühr die Austrittswilligkeit eingedämmt werden. Ich habe nicht umsonst „Straf“ in Klammern gesetzt.

Gruß Volker

hi,

wie schaut es denn aus bei Leuten, die qua Geburtenregister
bei den Behörden als evangelisch geführt, aber nicht
konfirmiert sind?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

„qua Geburtenregister“ mit Religion geführt zu werden, das gibt es doch schon lange nicht mehr…von welchem Jahr der Geburt ist deine Frage?
Die Meldebehörde erhalten erst von den Kirchengemeinden die Meldung über die Taufe und dementsprechend wird RK, AK, EV, EV-Ref. eingetragen.

Die Konfirmation ist dann nochmals eine Art Bestätigung der Glaubensrichtung.
Ob man nun konfirmiert wird oder nicht, die Zugehörigkeit zur Reglionsgemeinschaft wird mit der Taufe im Melderegister gespeichert und somit hat man den Eintrag einer kirchensteurpflichtigen Religionsgemeinschaft anzugehören und zahlt Krchensteuer ob konfirmiert oder nicht. Wenn man den Eintrag und die Zahlung nicht will, dann hilft nur der Austritt.
.
Viel Gruß von Tara

Servus,

auch wenn die Eltern bei der Anmeldung der Geburt Angaben zur Religionszugehörigkeit machen, werden diese ins Register aufgenommen. Dass diese Angabe freiwillig ist, bedeutet nicht, dass man sie nicht machen dürfte.

Darum geht es aber nicht, sondern darum, dass hier behauptet wurde, die Konfirmation habe irgendwelche Wirkung auf die zivilrechtliche Zugehörigkeit zu einer Kirche. Hat sie aber nicht - darauf bezog sich meine Antwort.

Für evangelische Christen ist die Konfirmation mehr als eine Art Bestätigung der Glaubensrichtung, aber das spielt für die Kirchensteuerpflicht keine Rolle.

Wenn man den Eintrag und die Zahlung der Kirchensteuer nicht will, genügt es übrigens völlig, nicht getauft zu sein: Es gibt keine automatische Kirchenmitgliedschaft.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder