Sehr geehrter Herr H.K.,
zunächst möchte ich mich herzlich für Ihre netten und ausführlichen Zeilen bedanken !
Wir haben tatsächlich keinen schriftlichen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen, sondern nach Erhalt des Haus-Exposes eine Besichtigung (ohne Unterschrift einer Besichtigungs-/Nachweisbestätigung) vorgenommen.
Welche Bedingungen der Vertrag zwischen Verkäufer und Makler allerdings vorschreibt, ist uns nicht bekannt.
Ihre Annahme, dass zum Zeitpunkt unserer Zusage per E-Mail (auf die der Makler anlässlich unserer zweiten Besichtigung wegen seines bevorstehenden Urlaubes förmlich gedrängt hatte) die anfallenden Renovierungskosten noch nicht bekannt waren, ist korrekt. Über das Einholen von Kostenvoranschlägen wurde auch mit dem Makler beim Ortstermin gesprochen. Wir haben uns eigentlich auf die Zusage eingelassen, weil u.W. bei Immobiliengeschäften nur eine Unterschrift bei der Notarbeurkundung rechtsverbindlich ist. Dabei war uns - wie gesagt - nicht geläufig, dass ein Vorvertrag üblich ist und schon mit Kosten verbunden sein könnte.
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Maklergebühren möchte ich anmerken, dass uns allein deren Höhe von 3,57 % durch den entsprechenden Hinweis auf dem Expose (zahlbar bei Vertragsabschluss) bekannt ist. Deshalb denken und hoffen wir, dass der Makler nicht auch noch berechtigt ist, eine zusätzliche Rechnung über seine Bemühungen/Auslagen zu stellen.
Nochmals ein großes Dankeschön für Ihre nette Hilfe und viele Grüße
K.S.