Guten Tag, sehr geehrte Experten hier im Forum,
ich möchte bitte einmal höflich erfragen, wer die Kosten für einen notariellen Vertragsentwurf (Immobilienkauf)zu tragen hat, wenn die eigentliche Beurkundung später doch nicht zustande kommt.
Wir haben dem Makler nach erfolgter Hausbesichtigung zwar zunächst eine Kaufzusage per E-Mail gegeben, aber ihn nicht ausdrücklich damit beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf vorab beim Notar anfertigen zu lassen. Es wurden dazu auch weder eine dementsprechende Courtagevereinbarung noch eine Vollmacht von uns unterzeichnet.
Trotzdem erhielten wir nach wenigen Tagen ein Anschreiben eines uns nicht bekannten Notars mit den Worten: „… auf Veranlassung des Bankinstitutes xy (Makler) überreiche ich anliegenden Entwurf des Kaufvertrages zur Durchsicht, Anmeldung etwaiger Änderungswünsche und Vereinbarung eines Beurkundungstermins.“
An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass der Notar den vorgefertigten Entwurf in der Zwischenzeit nicht wegen eventueller Änderungswünsche unsererseits abändern musste.
Nachdem wir leider erst einen Tag vor dem Beurkundungstermin die ungefähren Kostenvoranschläge für die erforderlichen Renovierungsmaßnahmen im Kaufobjekt erhalten hatten, haben wir den Makler noch rechtzeitig (am frühen Morgen des Nachmittags-Termins) darüber informiert, dass wir das Haus aus enormen Kostengründen doch nicht kaufen werden.
Nur einen Tag später erhielten wir gestern prompt eine Kostenberechnung dieses Notars (gem. §§ 141, 154 KostO) über eine Entwurfsgebühr (§§ 32, 145 III, II iVm. § 36 II (10/10) ) plus Nebenkosten, die sich auf insgesamt 455,-- EUR beläuft. Seine Anmerkung dazu lautet: „… erlaube ich mir, hinsichtlich des auftragsgemäß gefertigten Entwurfes nachstehende Kostennote zu überreichen.“
Ist es rechtens, dass wir diese Kosten jetzt (allein) begleichen müssen ?
Bisher war uns lediglich bekannt, dass der Käufer im Falle eines tatsächlich erfolgten Immobilienankaufes, d.h. nach einer notariellen Beurkundung, selbstverständlich die damit verbundenen Notargebühren, Maklergebühren + Grunderwerbssteuer zu übernehmen hat.
Ich bedanke mich schon im voraus ganz herzlich für Ihre nette Beantwortung und freundliche Hilfe !!