Wer muss Krankenversicherung zahlen?

Hallo,
Ich habe eine ziemlich verzwickte Situation im Moment.
Ich bin seit einem Jahr alleinerziehend und habe nun ein Studium begonnen.
Bis Ende diesen Monats hatte ich noch Einkommen und mein Noch-Ehemann, der ebenfalls studiert, ist über mich mit krankenversichert.
Er hat sich an den Versicherungsbeiträgen bisher nie beteiligt.
Ab nächsten Monat muss ich mich freiwillig versichern. Da mein jüngster Sohn chronisch krank ist, ist ein nahtloser Übergang sehr wichtig.
Mein Exmann hat nun angekündigt, dass er weiterhin keinen Teil dazu beitragen möchte und sich weiterhin über mich anmeldet.
Da ich über 30 bin bekomme ich keine Studentenversicherung mehr und muss monatlich 170(!) Euro zahlen.
Ich bekomme lediglich BaFög und für meine Kinder ergänzend AlG2.
Es ist für mich kaum machbar, diesen Betrag überhaupt aufzubringen und ich sehe uns bald in der Suppenküche Mittag essen.
Ich weiß nicht einmal, ob ich den Beitrag für den ersten Monat leisten kann.das muss ich aber in jedem Fall, da eine Kündigung erst zwei Monate später möglich ist.
Meine Fragen dazu sind jetzt:

Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht zahle?
Tritt die Krankenkasse wegen ausbleibender Zahlungen nur an mich heran, da ich Versicherungsnehmer und mein Noch-Ehemann lediglich über mich versichert gewesen ist?
Oder würde auch er zur Zahlung aufgefordert?
Gibt es überhaupt keine Möglichkeit, mich ohne ihn zu versichern?
Und kennt vllt jemand eine Stiftung, die alleinerziehende Studenten in solchen Fällen unterstützt?

Ich bin wirklich am Verzweifeln und wäre für jeden Tipp dankbar

Achso, mit meinem Exmann zu reden bringt leider nichts mehr.
Ich habe ihn mehrmals gebeten, seinen Teil zu zahlen, aber die klare aussage bekommen, dass ich ja selbst schuld sei, weil ich mich getrennt habe

Also ist eine Einigung in dem Falle leider nicht möglich

Anmerkung: Korrekturen zur besseren Verständlichkeit vorgenommen.
DropDeadDiva, Mod

Hallo!

Ich meine, dass jede Universität auch eine Studentenberatung anbietet, auch für soziale Fragestellungen.
Dort sollte man dir Auskunft geben können.

Ansonsten halte ich es für möglich, dass du einmal bei deiner Krankenversicherung anrufst und dich dort beraten lässt. Evtl. kannst du die Anfrage dort anonym halten oder einen anderen Namen angeben.

Auch Einrichtungen wie die Caritas bieten Beratungen an für Menschen in solchen Notlagen.

Alles Gute
DDD

Hallo,

vorab noch einige Nachfragen:

Wurde bisher der Studentenbeitrag gezahlt? Oder soll direkt ab Studienbeginn der Beitrag von 170 Euro gezahlt werden?

Wer hat davor die Krankenversicherungsbeiträge gezahlt?

Wurde bei der Bafög-Stelle der Zuschuss zur Krankenversicherung beantragt? Wird er bereits gezahlt?

Wie alt ist der Noch-Ehemann? Aktuell mehr oder weniger als 14 Fachsemester? War er als Student bisher immer in der kostenlosen Familienversicherung der Ehefrau?

Gruß
RHW

Hallo und zunächst einmal danke, dass sie sich die Zeit nehmen.

Mein noch-Ehemann ist im 4. Fachsemester und hat zuvor 7 Jahre gearbeitet.in diese Zeit war er selbst gesetzlich versichert.
Er ist 31 Jahre alt.

Ich studiere seit dem 01.04.
von meinem alten Arbeitgeber habe ich bis einschließlich 05/16 noch Gehalt erhalten bzw bekomme es diesen Monat das letzte mal.
Somit war die KV bis jetzt abgedeckt.
Ab nächsten Monat habe ich aber kein Einkommen mehr ausser Bafög und muss mich dann selbst versichern.
Ich bekomme den Bafög- Höchstsatz.
Allerdings ist ein KV-Zuschuss auf dem Bescheid nicht angegeben.

Ich bin bereits seit Studienbeginn über 30 und habe somit von anfang an keinen anspruch auf einen Studententarif.

Mein Noch-Ehemann ist seit Beginn seiner Studienzeit über mich mitversichert, also seit etwas über 20 Monaten, da ich ja noch verdient hatte.

Hallo, bei der Krankenkasse habe ich bereits zweimal angerufen.
Sie bedauern dort sehr, mir nicht weiterhelfen zu können.
Es gibt auch keine Härtefallregelungen.
Mein noch-Ehemann rutscht auch weiterhin direkt in meine Versicherung sobald ich mich jetzt selbst versichere.
Er hat da gesetzlich Anspruch drauf.

Bei der Studienberatung wussten sie erstmal auch keinen Rat.

Danke für den Tip mit der Caritas!

Servus,

die Familienversicherung wäre doch für ihn einen Deal wert: „Keine Scheidung, damit billige Versicherung für ihn für 85 € im Monat - wenn er seinen Anteil nicht zahlen will, Scheidung.“

Schöne Grüße

MM

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Hallo erst einmal, du hast ja schon zig Tipps und Ratschläge bekommen, aber…

  1. wieso provitiert dein Ex noch von deiner KV???
  2. Ist der Ex auch Vater der Kinder?

Nun da Du Bafög beziehst, kannst du auch den Antrag beim Amt stellen, das Du auch Krankenversichert bist.
Da du nur Sozialgeld für deine Kinder beziehst, solltest Du auch zum Jugendamt gehen und dort einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss.
Dieser Gang zum Jugendamt hat für dich gleich zwei Vorteile, erstens muss dein Ex denen erklären wieso und weshalb er nicht dazu in der Lage ist, sich selbst zu versichern und zum anderen muss dein Ex seine gesamte Finanzielle Situation auflegen und klar machen, das er nicht in der Lage ist. Hilfe zu Leisten
Gruß Silvia

Servus,

es handelt sich dabei auch mit nur einem Fragezeichen um die sog. Familienversicherung, die bis zur Scheidung besteht.

Der Gatte muss sich überhaupt nicht selbst versichern, da hilft kein wieso und kein weshalb, und dem Jugendamt ist er keine Rechenschaft schuldig, weshalb er noch verheiratet ist.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
solange die Ehe besteht und der Ehemann die Voraussetzungen erfüllt (Einkommen, Status), solange besteht auch für Ihn der Anspruch auf Familienversicherung. Das Brisante an der Sache ist, wenn du deinen Beitrag nicht mehr zahlst, dann bekommst du nur noch die Notfallbehandlungen von der Kasse bezahlt, die familienversicherten Angehörigen, also damit auch dein Ehemann erhalten aber weiterhin die vollen Leistungen.
Ob dein (Noch)Ehemann bei dir mitversichert ist oder nicht, spielt finanziell für dich keinerlei Rolle, denn auch ohne ihn wäre dein Beitrag genau so hoch wie zur Zeit.
Aus Sicht der Krankenkasse wirst immer du der Beitragsschuldner sein, nicht dein Ehemann.
Gruss
Czauderna

Die Frage nach der „Schuld“ ist schon seit vielen Jahrzehnten obsolet. Die Ehe ist zerrüttet - und gut ist. Oft sind beide dafür verantwortlich - oder keiner, weil man sich auseinander entwickelt hat, was niemand voraussehen konnte.
Ein Ex, der auch heute noch mit „Schuld“ argumentiert und Dich schamlos ausbeutet, gehört in die Wüste geschickt: Schnellstens die Scheidung durchsetzen!

Da Du von ihm sowieso nichts mehr zu erwarten hast, und da die KV-Beiträge nicht niedriger sind, wenn er außen vor ist, solltest Du Dich wenigstens von der psychischen Belastung (Deinem Selbst-Vorwurf) befreien, einen Schmarotzer mit durchzuziehen.

Nimm sofort Rechtsberatung in Anspruch. Das ist zu verzwickt, um es hier verlässlich zu lösen und die Zeit drängt ja.
Bei Deinem minimalen Einkommen wird Dich das auch vermutlich nichts bis wenig kosten. Zumindest eine erste Beratung bei genauer Angabe des Sachverhalts - das kannst Du ja wie hier bewiesen - auch durch einen Anwalt müsste eigentlich umsonst sein… Trau Dich ran, die Situation muss ja gelöst werden.

Servus,

was verquirlst Du denn da? Es geht nicht um die Scheidung, sondern es geht darum, ob der noch nicht geschiedene und familienversicherte Gatte für diese seine Familienversicherung seiner versicherten Ehegattin einen Anteil zahlt. Das ist ausschließlich Sache der beiden, es gibt keinen rechtlichen Rahmen dafür, und sein Standpunkt „selber schuld, ich zahl nix“ ist in diesem Zusammenhang genauso legitim wie wenn er sagte „wenn Du die Haare anders trügest, würde ich einen Anteil bezahlen“. Nur weil das Wort „schuld“ darin vorkommt, entsteht nicht plötzlich ein Zusammenhang mit Scheidungs- und Unterhaltsrecht.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

bei der Krankenkasse schnellstmöglich eine Bescheinigung über die Krankenversicherung für die Bafög-Stelle besorgen und dort dann mit dieser dort einen Zuschuss beantragen. Es wird dann monatlich zusätzlich 73 Euro gezahlt (Bearbeitungsdauer?).
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/gesetz/paragraph13a.html

Die Beiträge sind immer komplett vom Mitglied zu zahlen. Familienversicherte werden von der Krankenkasse nie an der Beitragszahlung beteiligt und erhalten daher auch nie Mahnungen.

Wenn möglich, eine Person zur Vermittlung einschalten. Den Noch-Ehemann mit sachlichen Argumenten zu einer Beteiligung bewegen. Bei einer Scheidung zahlt er auch monatlich 170 Euro (da über 30 Jahre). Eine schnelle Scheidung wäre in diesem Punkt zu seinem Nachteil. Wenn der Ehemann gute Gründe für den späten Studienbeginn hat (z.B. 2. Bildungsweg, Elternzeit …) könnte für den Ehemann auch der Studententarif in Frage kommen. Ggf. bei der Krankenkasse beraten lassen, ob es Chancen gibt.

Gruß
RHW

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