Wer muss kündigen?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Und ich hoffe, ich bin in diesem Brett richtig.

Frau X hat bis zur Geburt ihres Kindes im Büro W gearbeitet. Danach ging sie für 3 Jahre in Elternzeit. Am 22. Oktober endet die Elternzeit und Frau X hofft, daß ihre Tochter am 01.11.07 in den Kindergarten gehen kann. 100%ig sicher ist der Platz noch nicht, da der Kindergarten abwarten muss, ob die Plätze nicht schon im August voll werden. Der Kindergarten geht jeden Tag (Mo-Fr) von 08.00 - 14.00 Uhr.
Frau X hat keine Eltern oder Schwiegereltern am Ort oder in der näheren Umgebung.
Der Arbeitgeber von Büro W beschäftigt nur ganz wenige Angestellte (ca. 5 Leute); also hat Frau X ja keinen Anspruch auf einen Teilzeitjob, da sie vorher Vollzeit gearbeitet hat.
Frau X möchte auch gar nicht Vollzeit arbeiten, da sie dann ihre Tochter nur noch wenig sehen würde.

Soviel ich weiß, muss Frau X doch ein halbes Jahr, also am 22.06.07 ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, ob sie die Vollzeit stelle wieder antritt.
Da dies ja schon allein aus organisatorischen Gründen (Kindergartenzeit) nicht geht, kann sie das ja nicht. Muss Frau X dann kündigen oder der Arbeitgeber?
Und hat Frau X Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Vielen Dank für Eure Tipps.

Viele Grüße

Kerstin

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Und ich hoffe, ich bin
in diesem Brett richtig.

Frau X hat bis zur Geburt ihres Kindes im Büro W gearbeitet.
Danach ging sie für 3 Jahre in Elternzeit. Am 22. Oktober
endet die Elternzeit und Frau X hofft, daß ihre Tochter am
01.11.07 in den Kindergarten gehen kann. 100%ig sicher ist der
Platz noch nicht, da der Kindergarten abwarten muss, ob die
Plätze nicht schon im August voll werden. Der Kindergarten
geht jeden Tag (Mo-Fr) von 08.00 - 14.00 Uhr.
Frau X hat keine Eltern oder Schwiegereltern am Ort oder in
der näheren Umgebung.
Der Arbeitgeber von Büro W beschäftigt nur ganz wenige
Angestellte (ca. 5 Leute); also hat Frau X ja keinen Anspruch
auf einen Teilzeitjob, da sie vorher Vollzeit gearbeitet hat.
Frau X möchte auch gar nicht Vollzeit arbeiten, da sie dann
ihre Tochter nur noch wenig sehen würde.

Soviel ich weiß, muss Frau X doch ein halbes Jahr, also am
22.06.07 ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, ob sie die Vollzeit
stelle wieder antritt.

Stopp, halt, mann jetzt fang ich schon an zu tüteln…

Natürlich muss es heißen am 22.04.07.

Da dies ja schon allein aus organisatorischen Gründen
(Kindergartenzeit) nicht geht, kann sie das ja nicht. Muss
Frau X dann kündigen oder der Arbeitgeber?
Und hat Frau X Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Vielen Dank für Eure Tipps.

Viele Grüße

Kerstin

Hallo,

Soviel ich weiß, muss Frau X doch ein halbes Jahr, also am
22.06.07 ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, ob sie die Vollzeit
stelle wieder antritt.

Nö, muss sie nicht. Allerdings empfiehlt es sich schon rechtzeitig Kontakz zum AG aufzunehmen und nicht am 1. Tag nach der Elternzeit einfach „auf der Matte zu stehen“.

Da dies ja schon allein aus organisatorischen Gründen
(Kindergartenzeit) nicht geht, kann sie das ja nicht. Muss
Frau X dann kündigen oder der Arbeitgeber?

Wieso denkt Frau X gleich an Kündigung? Hat sie überhaupt mal mit dem AG gesprochen? Vielleicht gibts ja eine Lösung die beiden zusagt?

Und hat Frau X Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ja hat sie, wenn kein Einsatz in der Firma möglich ist. Nur das muss der AG dann auch bestätigen. Einfach davon auszugehen und ohne Rücksprache mit dem AG zu kündigen, könnte Probleme geben.

MfG