Wer genau hat die Kü denn unterschrieben? Welche Funktion hat
er im Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat?
Die Kündigung wurde von einem Mitarbeiter unterschrieben. Dieser ist, soviel wie bekannt ist, u. a. für Lohnabrechnungen zuständig. Ob ein BR vorhanden ist, ist nicht bekannt. Eher nein!
Wer genau hat die Kü denn unterschrieben? Welche Funktion hat
er im Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat?
Die Kündigung wurde von einem Mitarbeiter unterschrieben.
Dieser ist, soviel wie bekannt ist, u. a. für Lohnabrechnungen
zuständig.
…und besitzt auch eine Berechtigung zum Aussprechen und schriftlichen Ausstellen von Kündigungen ?
Ansonsten muss vom Kündigenden unterschrieben werden.
Ob ein BR vorhanden ist, ist nicht bekannt. Eher nein!
Wenn doch, sollte der AG diesen zuvor unterrichtet haben.
(Quelle: arbeitsrecht.de )
Die Kündigung wurde von einem Mitarbeiter unterschrieben.
Dieser ist, soviel wie bekannt ist, u. a. für Lohnabrechnungen
zuständig.
Gemäß http://dejure.org/gesetze/BGB/174.html wäre die Kündigung, unwirksam, wenn der Bevollmächtigte (oder eben nicht Bevollmächtigte…) eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft (also hier die Kü) aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Unverzüglich ist relativ, länger als eine Woche sollte man meines Erachtens aber nicht warten. Ein Personalleiter besitzt regelmäßig eine Vollmacht zur Kündigung. „Jemand“, der einfach nur für Lohnabrechnungen zuständig ist, ohne weiteres nicht. Die Kü könnte auch mündlich zurückgewiesen werden, aber das ist eher nicht zu empfehlen, daher: schriftlich.