Wer muss Kündigung unterzeichnen?

Hallo,

ein AN erhält per Einwurf-Einschreiben eine Kündigung.

Unterschrieben ist diese von einem Mitarbeiter der Firma.

Muss nicht der Chef selbst die Kündigun unterschreiben?

Bitte um eure Antworten. Wenn möglich mit Gesetzesangaben und evtl. Urteilen, bei Ausnahmen, …

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Hallo

Wer genau hat die Kü denn unterschrieben? Welche Funktion hat er im Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat?

Gruß,
LeoLo

Wer genau hat die Kü denn unterschrieben? Welche Funktion hat
er im Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat?

Die Kündigung wurde von einem Mitarbeiter unterschrieben. Dieser ist, soviel wie bekannt ist, u. a. für Lohnabrechnungen zuständig. Ob ein BR vorhanden ist, ist nicht bekannt. Eher nein!

Im hier geschilderten Fall, wäre
dringend anzuraten, die Arbeitsleistung nachweislich weiter
anzubieten …

Wie macht der AN das am besten? Genügt es, wenn er dies schriftlich tut und diesen Brief einem Mitarbeiter überreicht?

Hallo.

Wer genau hat die Kü denn unterschrieben? Welche Funktion hat
er im Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat?

Die Kündigung wurde von einem Mitarbeiter unterschrieben.
Dieser ist, soviel wie bekannt ist, u. a. für Lohnabrechnungen
zuständig.

…und besitzt auch eine Berechtigung zum Aussprechen und schriftlichen Ausstellen von Kündigungen ?
Ansonsten muss vom Kündigenden unterschrieben werden.

Ob ein BR vorhanden ist, ist nicht bekannt. Eher nein!

Wenn doch, sollte der AG diesen zuvor unterrichtet haben.
(Quelle: arbeitsrecht.de :wink: )

HTH
mfg M.L.

Hallo

Die Kündigung wurde von einem Mitarbeiter unterschrieben.
Dieser ist, soviel wie bekannt ist, u. a. für Lohnabrechnungen
zuständig.

Gemäß http://dejure.org/gesetze/BGB/174.html wäre die Kündigung, unwirksam, wenn der Bevollmächtigte (oder eben nicht Bevollmächtigte…) eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft (also hier die Kü) aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Unverzüglich ist relativ, länger als eine Woche sollte man meines Erachtens aber nicht warten. Ein Personalleiter besitzt regelmäßig eine Vollmacht zur Kündigung. „Jemand“, der einfach nur für Lohnabrechnungen zuständig ist, ohne weiteres nicht. Die Kü könnte auch mündlich zurückgewiesen werden, aber das ist eher nicht zu empfehlen, daher: schriftlich.

Ob ein BR vorhanden ist, ist nicht bekannt.

Sollte man herausfinden.

Gruß,
LeoLo