Wer muss NK-Nachzahlung leisten?

Die Sachlage ist wie folgt: Es besteht ein Untermietverhältnis zwischen Mieter A (Hauptmieter) und Mieter B (Untermieter). Es wurde ein Vertrag unterzeichnet, in dem die Miete inkl. aller Abschlagszahlungen auf 530 € festgelegt wurde. Die Nebenkostenvorauszahlungen wurden nicht benannt. Der Vermieter hat nun eine Abrechnung der NK für 2009 in den Briefkasten von Mieter B geworfen, der an Mieter A adressiert war. Auf dem Umschlag stand handschriftlich Nebenkostenabrechnung, weshalb Mieter B den Umschlag öffnete. Es wird eine Nachzahlung von 413 € gefordert. Außerdem werden die Abschlagszahlungen erhöht. Mieter B fällt jedoch auf, dass Mieter A monatlich 120 € mehr Miete einfordert als er an den Vermieter zahlt.

Die Frage: Muss Mieter B die Nachzahlung leisten? Die Abrechnung ist an Mieter A adressiert.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Beste Grüße

wurde ein Vertrag unterzeichnet, in dem die Miete inkl. aller

Abschlagszahlungen auf 530 € festgelegt wurde.

Dann ist das eine Nebenkostenpauschale. Bei Pauschalen erfolgt keine NK-Abrechnung. Zu viel gezahltes oder zu wenig gezahltes ist somit abgegolten.

Der Vermieter
hat nun eine Abrechnung der NK für 2009 in den Briefkasten von
Mieter B geworfen, der an Mieter A adressiert war. …
Mieter B den Umschlag öffnete.

Das ist mE ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis.

Mieter B fällt jedoch auf, dass Mieter A monatlich 120
€ mehr Miete einfordert als er an den Vermieter zahlt.

Das darf er. Bei einer NK-Pauschale macht das auch Sinn, da man ja anfangs nicht weiß, wie viel Energie/Wasser der Untermieter verbraucht.

Die Frage: Muss Mieter B die Nachzahlung leisten? Die
Abrechnung ist an Mieter A adressiert.

Da offensichtlich eine NK-Pauschale vereinbart wurde nein.

Hallo,

Abschlagszahlungen

Dann ist das eine Nebenkostenpauschale.

„Abschlag“ ist nicht das gleiche wie „Pauschale“. Eher im Gegenteil.
Da müsste man mal den genauen Wortlaut wissen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

„Abschlag“ ist nicht das gleiche wie „Pauschale“. Eher im
Gegenteil.
Da müsste man mal den genauen Wortlaut wissen.

in Bezug darauf der Wortlaut aus dem Untermietvertrag zwischen A und B:

„Die Miete beträgt monatlich 530 €. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen und Pauschalen insgesamt 530 €. (…)Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.“

Ebenfalls erwähnt werden sollte, dass der Vetrag am 08.08.08 geschlossen wurde und für das Jahr 2008 keine NK-Abrechnung zwischen Mieter A und Mieter B erfolgte. Im gesamten Mietvertrag ist kein Betrag genannt, der die Nebenkosten beziffert.

Grüße und schonmal vielen Dank für die bisherigen Antworten!
ChristinH.

Hallo,

Abschlagszahlungen

Dann ist das eine Nebenkostenpauschale.

„Abschlag“ ist nicht das gleiche wie „Pauschale“. Eher im
Gegenteil.
Da müsste man mal den genauen Wortlaut wissen.
Gruß

Ok, allerdings hieß der im 1.(!) Post:
in dem die Miete inkl. aller Abschlagszahlungen auf 530 € festgelegt wurde. Die Nebenkostenvorauszahlungen wurden nicht benannt.

Da keine Höhe der Abschlagszahlungen genannt wurde ging ich von einer Pauschale aus.

Mal gespannt wie es sich verhält, nachdem wir das 2. Post kennen.
Einerseits Abschläge für eine NK-Abrechnung verlangen, diese aber nicht beziffern macht es ja eigentlich nicht möglich eine Abrechnung zu erstellen.

Der Hauptmieter muss seinem Vermieter gegenüber die Nebenkosten zahlen. Der Untermieter muss sich eventuell zu einem Teil daran beteiligen - das hängt aber maßgeblich davon ab, was in seinem Untermietvertrag steht. Ist dort z.B. die Warmmiete angegeben, dann muss nichts weiter als diese gezahlt werden.

Ob der Hauptmieter seinem Untermieter mehr Geld berechnet, als er selbst an den Vermieter zahlt, spielt überhaupt keine Rolle.

Viele Grüße,
Nina

Hallo Christin,

da Mieter B Untermieter bei A ist hat er gar keine direkte Vereinbarung mit dem Vermieter.
Offensichtlich ist die Rechnung ja eigentlich auch für den Hauptmieter bestimmt gewesen.

Es ist ganz klar, dass Mieter A diese Nachzahlung leisten muss. Allerdings wird er sie dann - zumindest anteilig - Mieter B als seinem Untermieter in Rechnung stellen (können), da dies im Untermietvertrag so festgehalten wurde.

Gruß!

Horst