Meine Tochter ist gerade in eine Mietwohnung gezogen. Sie fragte mich, da keine Rauchmelder installiert sind, wer dafür zuständig ist, sie als Mieterin oder der Eigentümer. Sie wohnt hier in NRW, das Mehrfamilienhaus ist Baujahr (geschätzt) 1930 oder so.
Bisher habe ich nur was zu Neubauten gefunden. Wie sieht es bei alten Häusern aus?
Hallo,
gern beantworte ich Ihre Frage. Das Gesetz zur Rauchmelderpflicht in NRW schreibt eindeutig vor, dass der Wohnungsbesitzer (Vermieter) für die Ausstattung mit Rauchmeldern zuständig ist, der Mieter ist für die Wartung der Rauchmelder zuständig. Den exakten Gesetzestext finden Sie am Ende meiner Antwort. Der Vermieter hat demnach bis zum 31.12.2016 Zeit, die Wohnung Ihrer Tochter mit Rauchmeldern auzustatten bzw. ausstatten zu lassen. Die Wartungen kann Ihre Tochter an eine Firma beauftragen oder sie führt diese einfach selbst durch. Bezüglich der Nachweise hierzu gibt es vom kostenlosen Info-Portal „www.warnmelder-info.de“ Wartungshefte mit entsprechenden Protokollen, die leicht auszufüllen sind.
Also alles kein Problem! Hier nun noch der Gesetzestext:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“
Viele Grüße und Viel Erfolg!
Dies ist in der Bauordnung von NRW geregelt. Bitte im zuständigen Bauamt die Regelung geben lassen
Der Mieter kann, ab 2017 muss der Vermieter.