Wer muß rechte Grundstückshecke rechts schneiden?

Meiner Meinung nach muß die rechte Grundstückbepflanzung vom Eigentümer bepflanzt werden.
Wer muß dann die rechte Seite(zum Nachbar hin) schneiden;
und - wenn man die Seite auch schneidet, darf man den Heckenschnitt dann liegen lassen?

Gruß
Manfred

Du möchtest meine naiven Nachfragen bitte entschuldigen aber…

…was um alles in der Welt verstehst du unter „rechts“? Dreh dich mal um, dann wird rechts zu links.

…in welchem Bundesland spielt dieser Fall eigentlich?

…in welchem Bundesland spielt dieser Fall eigentlich?

Na in dem Rechten.

*SCNR*

Anwar

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Wer muß rechte Grundstückshecke rechts schneid
Guten Tag,

wennmanv.d.Eing.steht(Nieders).

Manfred

wenn man vor dem GrdSt-Eingang steht ist rechte Seite gemeint.
(Niedersachsen)

In Niedersachsen - und rechts ist in jedem Bundesland doch gleich . .

Schau mal, ob du hier fündig wirst:

http://www.mj.niedersachsen.de/download/8071

Lies mal im Nachbarrecht des Bundeslandes nach, indem die Hecke steht.
Dann müsste geklärt werden, auf wessen Grundstück die Hecke steht oder ob sie als gemeinsame Einfriedung direkt auf der Grenze gepflanzt wurde.
Hecken, die als gemeinschaftliche Einfriedung auf der Grenze gepflanzt wurde, sind von beiden Nachbarn gemeinsam - jeder auf seiner Seite - zu pflegen.
Mit Hecken, die auf einem Grundstück an der Grenze stehen, muss - abhängig von deren Höhe - ein Grenzabstand eingehalten werden. Schneiden muss diese Hecke der Eigentümer, auf dessen Grundstück sie wächst. Er muss auch die Seite zum Nachbarn schneiden. Tut der das auch nach Fristsetzung nicht, kann der Nachbar das selbst tun und die abgeschnittenen Zweige behalten (rüberwerfen darf er sie nicht!) oder aber er beauftragt nach Verstreichen der Frist eine Fachfirma und holt sich später das Geld dafür vom Eigentümer der Hecke wieder.
Wobei im letzten Fall das nachbarliche Verhältnis im Eimer sein dürfte.
Gruß florestino