Wer muss Schnee schippen? Hauseigentümer oder Bewohner?

Hallo zusammen.

Ich befinde mich in folgender Situation:
Ich habe das Haus meiner Mutter geerbt, mein Bruder ein lebenslanges Wohnrecht darin. Ich selbst bewohne dieses Haus NICHT.
Zu dem Haus gehört ein sehr langer Bürgersteig, der im WInter geschippt werden muss.
Wer ist in meinem Falle dafür verantwortlich? Mein BRuder, der ja im Haus wohnt oder ich als Eigentümer?

Ich habe leider überall nur Angaben für MIeter gefunden, die solche Verpflichtungen in den Mietvertrag eingetragen bekommen, aber in meinem Falle gibt es sowas ja nicht.

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Lieben Gruß

Nicole

Wenn nichts vertraglich vereinbart ist und sich der Wohnberechtigte weigert diese Arbeit auszuführen, sollte der Erbe/Eigentümer einen Winterdienst damit beauftragen.
Die Kosten sind Nebenkosten und können auf den Wohnberechtigten umgelegt werden.

Hallo,

ich nehme mal an, dass das Verhältnis mit deinem Bruder gut ist und auch so bleiben soll.
Da der Eigentümer aber zuerst verantwortlich für die Beseitigung von Schnee ist, sollte eine Übertragung dieser Pflicht schriftlich geregelt werden.

Frag deinen Bruder einfach, ob er die Räumpflicht übernehmen will oder ob du - auf seine Kosten (Nebenkostenabrechnung) - einen kommerziellen Winterdienst beauftragen sollst.

Wenn er es übernimmt, dann halte das zur Sicherheit schriftlich fest.

Oder mach es wie meine Tante, die 30 Jahre lang ihre Schwägerin im Haus hatte und nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht hat, weil sie dachte, das Wohnrecht wäre ein rundum-sorglos-Paket (ist es NICHT!).

Hallo,

Vielen Dank für eure Antworten.

nein, das Verhältnis zu meinem Bruder ist leider alles andere als gut.
Er ist Alkoholiker und lebt in einer absoluten Messiwohnung.
Ich sehe von ihm keinen Cent, obwohl er sich an den Unkosten fürs Haus laut Testament beteiligen müsste.

Von daher wird er einen Teufel tun und Schnee räumen, wenn er es nicht muss.

Deswegen meine Frage :confused:

Ich hab schon so viele Unkosten fürs Haus zu tragen und das mit kleinem
Gehalt, dass ich halt vermeiden wollte, auch noch einen Schneeräumdienst
zu beauftragen, wenn es nicht unbedingt sein muss. DIe Kosten dafür würde ich wohl zwar
meinem Bruder in Rechnung stellen können…theoretisch…das Geld würde ich aber wohl nie sehen.

MIr gehts vor allem auch darum, ob - wenn etwas passiert - ER haftbar gemacht wird, weil er nicht geräumt hat, oder ob ich das bin. Aber es wird wohl auf mich hinauslaufen fürchte ich.

LG

Na das Verhältnis zur Mutter war wohl auch nicht besonders. Einem Alkoholiker ein Wohnrecht einräumen und das ganze dann per Erbe jemanden anderen aufhalsen.
Ist nur eine Wohnung im Haus? Wenn nicht, kann man die andere(n) ja der Gemeinde für die Unterbringung von Flüchtlingen anbieten. Ist das Haus gegen Feuer versichert? Wenn die Wohnung nachhaltig nicht mehr bewohnbar ist, erlischt das Wohnrecht.

Grüße

Nun, meine Mutter war schon mitte 80, als sie das Testament beim Notar hat machen lassen und der hat sie nicht wirklich gut beraten. Sie wollte halt nicht, dass ihr Sohn auf der Straße sitzt, deswegen Wohnrecht. Ihm die Hälfte mitvererben wollte sie aber auch nicht, aus Angst, er versäuft das Haus. Und sie hätte gern gehabt, dass ich das Haus bewohne, will ich aber nicht.
Ich habe bereits der Gemeinde den Vorschlag unterbreitet, das Haus für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, aber es ist angeblich kein Bedarf da.