Wer muss Spülmaschinenanschlusskosten übernehmen?

Folgender fiktiver Fall:

eine Mietwohnung ist mit einer hochwertigen Einbauküche (incl. Herd, Kühlschrank, Spülmaschine) vermietet. Die 13 Jahre alte Spülmaschine geht nun kaputt, der Vermieter übernimmt kulanterweise den Versuch der Reparatur von 90 Euro, obwohl im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Kosten von kleinen Reparaturarbeiten bis zu 100 Euro vom Mieter zu tragen sind.
Die Spülmaschine hat sich jedoch durch den Reparaturversuch nicht reparieren lassen. Dehalb kauft der Vermieter eine neue hochwertige Maschine und lässt diese zum Mieter bis in die Küche liefern.

Kann der Vermieter nun erwarten, dass der Mieter (ein junges Ehepaar) den Anschluss an die bereits vohandenen Wasseranschlüsse selbst vornimmt? Die Spülmaschine wird mit komplettem Anschluss-Set ausgeliefert(ein Geschirrspüler war vorher ja shcon vorhanden).

Wenn der Mieter nicht selbst anschliessen will: muss der Vermieter die Anschlussgebühren für einen extra georderten Handwerker bezahlen, obwohl die Kosten sicherlich unter den vertraglich vereinbarten 100 Euro sind?

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo !

Aber 100% Vermietersache !

Ich wundere mich ,wie man überhaupt diese Frage stellen kann ?

Küche mit den Geräten ist mitgemietet,die Instandhaltung,Reparatur und Erneuerung nach langer Nutzungszeit ist allein Sache des Vermieters.
Die sog. „Kleinreparaturklausel“ in Verträgen soll eben kleine Schäden an Sachen abdecken,die einer verstärkten Abnutzung unterliegen,etwa Perlatoren,Armaturendichtungen,Lichtschalter usw.

Ob die überhaupt wirksam vereinbart war,mag hier egal sein.
Fehlt die Begrenzung der Schäden pro Jahr,dann wäre eine einfache Klausel „bis zu 100 €“ unzulässig und unwirksam.

Selbst wenn ich es als Mieter fachlich könnte,ich würde mich nicht auf so eine Mithilfe bei Installationen einlassen.
Wer haftet denn bei Falschanschluss,wenn es einen Wasserschaden gibt ? Etwa der gutwillige Mieter ?
Das wäre dreist !

Jeder seriöse Lieferant von Hausgeräten nimmt Altgerät mit zur Entsorgung und baut bei vorh. Anschlüssen auch das Neugerät fachgerecht ein und verbindet es mit Strom,Wasser und Abwasser.
Das kann etwas Zuschlag kosten,Verhandlungssache eben.

MfG
duck313

100 % der Vermieter!
Kann ich nur bestätigen!

Wenn bei Einzug eine (funktionstüchtige) Spülmaschine vorhanden war, dann ist der Vermieter vollständig dafür zuständig, dass das auch so bleibt!

Hallo,

100 % der Vermieter!
Kann ich nur bestätigen!

Hier in diesem Fall sehe ich das auch so.

Wenn bei Einzug eine (funktionstüchtige) Spülmaschine
vorhanden war, dann ist der Vermieter vollständig dafür
zuständig, dass das auch so bleibt!

Das ist falsch. Warum sich da eine Spülmaschine befindet und was man darüber verabredet weißt Du doch gar nicht.
Gruß
loderunner