Folgender fiktiver Fall:
eine Mietwohnung ist mit einer hochwertigen Einbauküche (incl. Herd, Kühlschrank, Spülmaschine) vermietet. Die 13 Jahre alte Spülmaschine geht nun kaputt, der Vermieter übernimmt kulanterweise den Versuch der Reparatur von 90 Euro, obwohl im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Kosten von kleinen Reparaturarbeiten bis zu 100 Euro vom Mieter zu tragen sind.
Die Spülmaschine hat sich jedoch durch den Reparaturversuch nicht reparieren lassen. Dehalb kauft der Vermieter eine neue hochwertige Maschine und lässt diese zum Mieter bis in die Küche liefern.
Kann der Vermieter nun erwarten, dass der Mieter (ein junges Ehepaar) den Anschluss an die bereits vohandenen Wasseranschlüsse selbst vornimmt? Die Spülmaschine wird mit komplettem Anschluss-Set ausgeliefert(ein Geschirrspüler war vorher ja shcon vorhanden).
Wenn der Mieter nicht selbst anschliessen will: muss der Vermieter die Anschlussgebühren für einen extra georderten Handwerker bezahlen, obwohl die Kosten sicherlich unter den vertraglich vereinbarten 100 Euro sind?
Vielen Dank für die Antworten!