Wer ist für die Bereitstellung eines Stellplatzes verantwortlich?
habe einen Laden gemietet, Gewerbe angemeldet und losgelegt. Nun stellt sich heraus, dass es für diese Räume (noch) keinen Stellplatz gibt. Die Stadtverwaltung will nun meinen Laden erstmal zumachen bis die Stellplatzfrage geklärt ist bzw. Geld als Ablösung gezahlt wird.
Ist der Vermieter in der Verantwortung? Können die mir einfach mein Geschäft schließen?
Die Schließung des Geschäftes ist möglich, wenn Sie
die Anforderugnen der Stadt nicht erfüllen. Ihr Mietvertrag gibt Ihnen Auskunft darüber, dass der Vermieter für alle behördlichen Belange, Genehmigungen etc., im Zusammenhang mit Ihrem Gerwerbe nicht zuständig ist; dies schließt die Anzahl vorhandener oder abzulösender Stellplatzflächen ein.
Dazu kenne ich mich grundsätzlich nicht aus, da hier Gewerberecht und Ordnungsrecht eine Rolle spielen.
Also kann ich nichts sagen, ob sie den Laden schließen können.
Ob der Vermieter einen Stellplatz bereitstellen muss, wenn dieser nicht im Vertrag steht, würde ich mit nein beantworten.
Aber wenn er Gewerberaum vermietet, zu dessen Zweckerfüllung ein Stellplatz unumgänglich ist, dann könnte es sein, dass er einen stellen muss.
hallo,
ich weiß,das es bei einer mietwohnung keinen autostellplatz geben muss,wenn der nicht im mietvertrag drin steht.
Wie das gewerblich ist,weiss ich nicht.
Moin!
Ist man in die Selbstständigkeit gegangen, ist man selbst-ständig. Gemietet haben Sie einen Laden. Und genau das hat Ihnen der Vermieter wohl auch gegeben. Fertig.
Ich empfhehle Ihnen, ab sofort alles sehr wörtlich zu nehmen und nie zu denken das wird schon (drin sein). Ist nicht…
Die Stadt will auch nicht, daß Sie einen Stellplatz schaffen, die wollen nur Geld, was die als „Ablöse“ bezeichnen. Das ist Deutsches Rittertum heutzutage.
Und wenn Sie das nicht leisten (können/wollen) bleibt der Laden so lange zu.
So ist das heutzutage in unserem „schönen“ Ländle. Und so was kennt man weder in Spanien noch in Australien oder Neu Seeland noch in den USA, weshalb sich viele Deutsche nach dorthin aufgemacht haben, was ich verstehen kann!
Ich kann mir nicht vorstellen, das das Amt dir einfach dein Geschäft schließen kann!!!
Vielleicht gibt es einen Stammtischt für Selbstständige in deiner nähe, oder du frägst mal bei der IHK nach.
Frag doch mal deinen Vermieter ob er jemanden kennt, der dir einen Stellplatz vermietet, vielleicht will dann doch er miete für einen Stellplatz bekommen…oder er hilft dir zumindest! Rede mit deinem Vermieter so wie du auch von deinem Vermieter angesprochen werden möchtest, sprich, paar nette worte können nicht schaden…
Viel Glück!!!
Guten Morgen,
ich kann Ihnen hierzu leider keine verbindliche Auskunkft geben, da ich den Fall noch nicht hatte. Grundsätzlich jedoch bin ich der Meinung dass Sie beide in der Pflicht sind. Der VM müsste wohl einen Stlp zur Vefügung stellen und Sie hätten ohne Stpl nicht das Gewerbe anmelden dürfen. Aber das ist nur eine Vermutung. Bitte prüfen Sie diese Aussage nach.