Guten Tag,
wer muss das Unkraut auf einem Balkon einer Mietwohnung beseitigen, der Mieter oder der Vermieter (evtl. mit rechtlichem Nachweis (Paragraph etc.))?
Danke im Vorraus
Guten Tag,
wer muss das Unkraut auf einem Balkon einer Mietwohnung beseitigen, der Mieter oder der Vermieter (evtl. mit rechtlichem Nachweis (Paragraph etc.))?
Danke im Vorraus
Guten Tag,
wer muss das Unkraut auf einem Balkon einer Mietwohnung
beseitigen, der Mieter oder der Vermieter (evtl. mit
rechtlichem Nachweis (Paragraph etc.))?
gute idee, meine badewanne bedarf einer säuberung, und mir ist auch unklar, wer hierzu verpflichtet sein könnte. ich schließe mich daher deiner frage an.
danke.
h.
Und ich geb dir einen Stern dafür!
Gruß!
Horst
aufgrund dieser idiotischen antworten sollte ich vielleicht das ganze etwas ausweiten. es geht darum, dass das unkraut aus dem boden kommt, die platten heben sich schon teilweise und das ganze ist ja dann ein baumangel von seiten des vermieters. dachte nicht, das man da etwas falsch verstehen kann…
aufgrund dieser idiotischen antworten sollte ich vielleicht
das ganze etwas ausweiten. es geht darum, dass das unkraut aus
dem boden kommt, die platten heben sich schon teilweise und
das ganze ist ja dann ein baumangel von seiten des vermieters.
Hi!
Warum ist das ein Baumangel? Wie alt ist das Gebäude denn? Es ist doch ganz natürlich, daß sich bei älteren Gebäuden im Laufe der Zeit Unkraut zwischen den Platten bildet. Das sich die Platten heben könnte doch daran liegen, daß der Mieter sich nicht ausreichend um die Pflege des Balkons gekümmert haben könnte? Was hat er denn unternommen, um das Unkraut zu entfernen?
Um Deine Frage beantworten zu können, wären mehr Infos nötig.
Gruß
Tina
der mieter hat das schon einmal gemacht und die platten waren auch von anfang an so komisch. es ist doch ein baumangel wenn man den balkon mit sand aufschüttet anstatt mit kies. es ist doch eigentlich normal das aus dem boden auf einem balkon kein unkraut raus kommt. das gebäude müsste so 1970er jahre sein. außerdem wohnt der mieter erst seit 8 monaten darin.
der mieter hat das schon einmal gemacht und die platten waren
auch von anfang an so komisch.
Habt ihr das bei Einzug bemängelt?
es ist doch ein baumangel wenn
man den balkon mit sand aufschüttet anstatt mit kies.
Kann ich nicht sagen, da die Balkone, die ich kenne weder mit Sand noch mit Kies aufgeschüttet wurden, sondern einen Holz oder Fliesenboden haben. Allerdings ist das Haus älteren Baujahrs und wie der Stand der damaligen Technik war? Frag doch mal weiter oben im Handwerkerbrett nach.
es ist
doch eigentlich normal das aus dem boden auf einem balkon kein
unkraut raus kommt.
Warum sollte das nicht normal sein? Bei einem Neubau würde ich sagen ja, aber bei einem alten Gebäude kann das je nach Aufbau durchaus vorkommen. Ich denke auch bei einer Kiesschüttung wäre das Ausbreiten von Unkraut möglich. Zumindest bei unserem Sonnendeck kommt trotz Kiesschützung regelmäß Unkraut durch, daß ich regelmäßig entferne. Auch bei gepflasterten Hofflächen passiert das doch immer wieder.
Ich würde erstmal im Handwerksbrett klären lassen ob es sich um einen baulichen Mangel handelt. Wäre es ein Mangel dann ist der VM darüber zu informieren und zur Beseitigung des Mangels aufzufordern.
Gruß
Tina
Hallo,
mal abgesehen davon, ob ein Baumangel vorhanden war etc. Wie stellt sich denn ein Mieter eine praktische Anwendung einer generellen Unkrautvernichtungspflicht eines VM auf dem Balkon eines Mieters vor?
Mieter müssten dann ja alle paar Wochen/Monate ihren VM irgendwie Zutritt zu ihren Balkonen gewähren, damit der dort seinen Pflichten nachgehen kann, bzw. ein von ihm Beauftragter.
Es gibt keinen Paragraphen im BGB, der dies festhält. Und soweit ich weiss, gibt es auch keine Rechtsprechung, die eine Pflicht des VM die Balkone seiner Mieter von Unkraut freizuhalten untermauert. Es gibt allerdings ein BGH-Urteil in dem festgehalten wird, danach muss ein Mieter beim Auszug den Balkon nicht von Unkraut befreien, siehe hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besenr…
Das ist aber auch schon alles zum Thema und betrifft den vorliegenden Beispielfall nicht wirklich.
M.E. ist der Mieter für die Unkrautbeseitigung auf einem Balkon - die bei älteren Gebäuden immer vorkommen kann - zuständig. Inwieweit unsachgemäße Balkonböden ein Verschulden in jedem Falle auf die Seite des VM schiebt, kann ich nicht beurteilen.
Gruß
Nita
Hallo,
ich kann kaum glauben, dass Sie diese Anfrage ernst meinen.
Natürlich der Mieter selbst, wo ist denn das Problem?
Unkraut gezupft, Mülleimer auf, weg ist das Zeug.
Selbst ist der Mensch.
MfG
D.Grummel
Hi,
ich denke, das der UP eher ein Problem mit den sich gehobenen Platten hat, zumindest habe ich das aus seinen Antworten so verstanden.
Gruß
Tina
…in diesem Zusammenhang kommt dann natürlich die Frage, ob der M Schadenersatzpflichtig für den zerstörten Fußbodenbelag sein könnte, da von ihm die Beseitigung des Unkrautes nicht zeitnah und fachgerecht vorgenommen wurde.
vnA