Wer muss vorgerichtliche Anwaltskosten tragen ?

Hallo,

wer muss eigentlich für vorgerichtliche Anwaltskosten aufkommen, wenn es nicht zu einem Prozess kommt ?
Folgender hypothetischer Fall: 
A hat von B Geld zu bekommen, ein Schreiben mit der Aufforderung zu zahlen, führt zu keinem Erfolg. Nun geht A zum Anwalt, der B daraufhin anschreibt, ebenfalls mit Zahlungsaufforderung.
Nun zahlt B.

Wer muss nun den Anwalt zahlen ? Erstmal wird wohl das Bestellerprinzip gelten, aber kann A dann die Kosten auch von B fordern - natürlich wieder per Anwalt ? 
Ändert sich etwas an der Situation, wenn B nur zahlt, um seine Ruhe zu haben und die Forderung eigentlich nicht rechtens ist ?

Vielen Dank für eure Hinweise

Hallo

Wer muss nun den Anwalt zahlen ? Erstmal wird wohl das Bestellerprinzip gelten, aber kann A dann die Kosten auch von B fordern - natürlich wieder per Anwalt ? 

Würde ich sagen - jedenfalls, wenn die Forderung rechtens war.

Ändert sich etwas an der Situation, wenn B nur zahlt, um seine Ruhe zu haben und die Forderung eigentlich nicht rechtens ist?

Ich kenne das so, dass gut beratene Leute in B’s Situation dem Forderungsteller (A) schreiben, dass sie ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht nun bezahlen. Sonst könnte die Zahlung möglicherweise als Anerkennung der Forderung als rechtens missverstanden werden, und vielleicht hat das juristische Folgen (das weiß vielleicht jemand anderes).

Wenn B sowas schreibt, und wenn B sicher ist, dass die Forderung nicht rechtens war, könnte er vermutlich in aller Ruhe abwarten, ob die Gegenseite die Anwaltskosten einklagen wird.

Wenn B aber kommentarlos gezahlt hat, wäre ich mir nicht sicher.

Viele Grüße

Hallo,

wer im Verzug ist, muss Schadensersatz leisten, darunter fallen auch Anwaltskosten.

hth

Heißt das, A hätte sich die eigenen Bemühungen sparen und direkt zum Anwalt gehen können, da B eh die Kosten zu tragen hat ?

wenn der schuldner im verzug ist, ja

Heißt das, A hätte sich die eigenen Bemühungen sparen und
direkt zum Anwalt gehen können, da B eh die Kosten zu tragen
hat ?

nein. erst muss der schuldner im verzug sein. und das ist er regelmäßig erst dann, wenn er eine mahnung erhalten hat. siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html