Wer muss wann auf Privatweg Schnee räumen?

Hallo,
jemand ist Besitzer eines Privatweges. Der ehemalige Besitzer und zwei weitere Anlieger haben ein grundbuchgesichertes Wegerecht. Der neue Besitzer wohnt im Nachbarort und benutzt das Grundstück selten. Ein Anlieger räumt unendgeltlich täglich gegen 9.00 Uhr den Weg. Jetzt hat sich der ehemalige Besitzer beschwert, dass erst so spät geräumt wird.

Ist der Besitzer verpflichtet, den Weg zu räumen? Wenn ja, gibt es irgendeine Bestimmung die besagt, bis wann geräumt werden muss?

Krimmi

Wann, wie, wer Schnee räumen muss, ist in der Stadtordnung festgelegt. Oft unterscheiden sich die Vorschriften der unterschiedlichen Gemeinden und Städte jedoch nur minimal. In der Regel ist für das Schneeräumen der Eigentümer verantwortlich. Baulasten wie Wegerechte oder Mieter auf dem Grundstück tangieren diese Verantwortung nicht. Natürlich kann der Eigentümer in Form einer Hausordnung oder eines Mietvertrages diese Pflicht weitergeben. Oft kümmert sich die Stadt bzw. das zuständige Ordnungsamt aber nicht um die Einhaltung dieser Räumpflicht. Die Ämter verweisen auf den Zivilrechtsweg. Die Räumpflicht wird nämlich erst dann wirklich interessant, wenn jemand stürzt bzw. sich verletzt. Dann geht es um Schadensersatzansprüche, die im Normalfall an den Eigentümer gestellt werden.